Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: KonservierungsmittelV 1977 §5;LMG 1975 §1 Abs2;LMG 1975 §74 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe zu verantworten, daß die näher umschriebene Ware am 20.3.1991 um 9.00 Uhr in einer seiner Filialen "in Verkehr gebracht wurde", läßt nicht mit der gemäß § 44a Z 1 VStG gebotenen Deutlichkeit erkennen, worin die "Inverkehrset... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung gemäß § 74 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) iVm § 5 der Konservierungsmittelverordnung zur Last gelegt. Das strafbare Verhalten wurde dabei wie folgt umschrieben: "(Der Beschwerdeführer) habe es als gemäß § 9 VStG für das Inverkehrbringen von Fleisch- und Wurstwaren für die Firma S mit Sitz in H, verantwortliche Person zu verantworten, daß am 20.3.1991 um 9.00 U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: KonservierungsmittelV 1977 §5;LMG 1975 §1 Abs2;LMG 1975 §74 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe zu verantworten, daß die näher umschriebene Ware am 20.3.1991 um 9.00 Uhr in einer seiner Filialen "in Verkehr gebracht wurde", läßt nicht mit der gemäß § 44a Z 1 VStG gebotenen Deutlichkeit erkennen, worin die "Inverkehrset... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer erlassene Erkenntnis des Ehrensenates des Ehrengerichtes der Salzburger Jägerschaft vom 18. Mai 1995 "dahin abgeändert, daß es zu lauten hat wie folgt: A) A S ist schuldig, er hat dadurch, daß er 1.) am 10.9.1992 von der in seinem Jagdgebiet liegenden "L" aus im Jagdrevier M des B, wo ihm kein Jagdausübungsrecht zusteht, eine etwa 17jährige Gamsgeiß erlegte; 2.) es als Jagd... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65005 Jagd Wild Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;JagdG Slbg 1993 §138 Abs1;JagdG Slbg 1993 §139 Abs6;JagdG Slbg 1993 §143 Abs1;JagdRallg;VStG §44a;
Rechtssatz: Das Slbg JagdG 1993 enthält keine Vorschriften über den Inhalt des Spruches eines Erkenntnisses des Beschwerdesenates des Ehrengerichtes. Hiefür sind gemäß § 139 Abs 6 Slbg JagdG 1993 die Bestimmungen des § 44a V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer erlassene Erkenntnis des Ehrensenates des Ehrengerichtes der Salzburger Jägerschaft vom 18. Mai 1995 "dahin abgeändert, daß es zu lauten hat wie folgt: A) A S ist schuldig, er hat dadurch, daß er 1.) am 10.9.1992 von der in seinem Jagdgebiet liegenden "L" aus im Jagdrevier M des B, wo ihm kein Jagdausübungsrecht zusteht, eine etwa 17jährige Gamsgeiß erlegte; 2.) es als Jagd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer erlassene Erkenntnis des Ehrensenates des Ehrengerichtes der Salzburger Jägerschaft vom 18. Mai 1995 "dahin abgeändert, daß es zu lauten hat wie folgt: A) A S ist schuldig, er hat dadurch, daß er 1.) am 10.9.1992 von der in seinem Jagdgebiet liegenden "L" aus im Jagdrevier M des B, wo ihm kein Jagdausübungsrecht zusteht, eine etwa 17jährige Gamsgeiß erlegte; 2.) es als Jagd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0319 1 Stammrechtssatz Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung berühren die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin strafbar ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0319 1 Stammrechtssatz Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung berühren die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin strafbar ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0319 1 Stammrechtssatz Rechtsänderungen nach abgeschlossener Tat bei Fehlen einer besonderen gegenteiligen Übergangsregelung berühren die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht und haben, wenn Taten der gleichen Art auch weiterhin strafbar ... mehr lesen...
Zu I. (im Instanzenzug ergangene Spruchpunkte 1 bis 7 sowie 10 und 11): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbeson... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Juli 1993 um 2.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 17.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) v... mehr lesen...
Zu I. (Bescheid vom 10. Dezember 1996, Zl. Senat-WN-95-449): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am "3. August 1995 gegen 0.00 Uhr" einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, sei dort Beteiligter eines Verkehrsunfalles mit Personen- und Sachschaden gewesen und habe am 3. August 1995 um 1.25 Uhr in bzw. bei seinem (örtlich umschriebenen) Hau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 und Abs 2a lit b StVO kommt es auf Ort und Zeit der Verweigerung der Atemluftprobe, nicht auf Ort u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;KJBG 1987 §18 Abs3;KJBG 1987 §27a Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hat das erstinstanzliche Straferkenntnis dem Beschwerdeführer die "Unterlassung einer Anzeige" der Beschäftigung eines Jugendlichen, der Berufungsbescheid aber eine "Beschäftigung" des Jugendlichen vorgeworfen, so liegt darin eine iSd § 66 Abs 4 AVG unzulässige Auswechsl... mehr lesen...
Zu I. (im Instanzenzug ergangene Spruchpunkte 1 bis 7 sowie 10 und 11): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbeson... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 1. Juli 1993 um 2.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 17.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) v... mehr lesen...
Zu I. (Bescheid vom 10. Dezember 1996, Zl. Senat-WN-95-449): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am "3. August 1995 gegen 0.00 Uhr" einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, sei dort Beteiligter eines Verkehrsunfalles mit Personen- und Sachschaden gewesen und habe am 3. August 1995 um 1.25 Uhr in bzw. bei seinem (örtlich umschriebenen) Hau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 und Abs 2a lit b StVO kommt es auf Ort und Zeit der Verweigerung der Atemluftprobe, nicht auf Ort u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;KJBG 1987 §18 Abs3;KJBG 1987 §27a Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hat das erstinstanzliche Straferkenntnis dem Beschwerdeführer die "Unterlassung einer Anzeige" der Beschäftigung eines Jugendlichen, der Berufungsbescheid aber eine "Beschäftigung" des Jugendlichen vorgeworfen, so liegt darin eine iSd § 66 Abs 4 AVG unzulässige Auswechsl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0192 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich Tatort und Tatzeit bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zumindest im Zeitaum vom 7. Juni 1993 bis 13. Jänner 1994 auf den Grundstücken Nr. 389/5 und 389/3 der KG U bis in den Grundwasserschwankungsbereich (1 bis 2 m unter dem HGW-Wert von 148,8 m ü.A.) Kies abgebaut und somit eine Einwirkung auf Gewässer vorgenommen, obwohl die hiefür erforderliche Bewilli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die behördlich festgestellte Durchführung eines nicht bewilligten Kiesabbaus im Grundwasserschwankungsbereich zu drei verschiedenen Zeitpunkten berechtigt im konkreten Fall zur Annahme eines durchgehenden Tatzeitraumes zwischen dem ersten und dem letzten Zeitpunkt (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zumindest im Zeitaum vom 7. Juni 1993 bis 13. Jänner 1994 auf den Grundstücken Nr. 389/5 und 389/3 der KG U bis in den Grundwasserschwankungsbereich (1 bis 2 m unter dem HGW-Wert von 148,8 m ü.A.) Kies abgebaut und somit eine Einwirkung auf Gewässer vorgenommen, obwohl die hiefür erforderliche Bewilli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die behördlich festgestellte Durchführung eines nicht bewilligten Kiesabbaus im Grundwasserschwankungsbereich zu drei verschiedenen Zeitpunkten berechtigt im konkreten Fall zur Annahme eines durchgehenden Tatzeitraumes zwischen dem ersten und dem letzten Zeitpunkt (... mehr lesen...