Der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 3. Oktober 1991 schuldig erkannt, er habe es "als Geschäftsführer der K-GmbH. bis zum 9. Oktober 1990 unterlassen, die Getränkesteuer für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 30. Juni 1990 (BE) für den Betrieb in Wien im Betrag von S 4.892,-- einzubekennen und zu entrichten und dadurch die Getränkesteuer in der Zeit vom 28. August 1990 bis 9. Oktober 1990 mit dem Betrag von S 4.892,-- verkürzt". Er hab... mehr lesen...
Der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 3. Oktober 1991 schuldig erkannt, er habe es "als Geschäftsführer der K-GmbH. bis zum 9. Oktober 1990 unterlassen, die Getränkesteuer für die Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 30. Juni 1990 (BE) für den Betrieb in Wien im Betrag von S 4.892,-- einzubekennen und zu entrichten und dadurch die Getränkesteuer in der Zeit vom 28. August 1990 bis 9. Oktober 1990 mit dem Betrag von S 4.892,-- verkürzt". Er hab... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/044;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1 idF 1981/013;StGB §2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 10 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF 1990/44 ist ein Erfolgsdelikt, da das Tatbild auf die Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Verkürzung der Abgabe durch ak... mehr lesen...
Index: L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GetränkesteuerG Wr 1971 §10 Abs1 idF 1990/044;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1 idF 1981/013;StGB §2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 10 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF 1990/44 ist ein Erfolgsdelikt, da das Tatbild auf die Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Verkürzung der Abgabe durch ak... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. März 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer (im Berufungsverfahren reduzierten) Verwaltungsstrafe verurteilt, weil er in der Zeit vom 15. September bis 2. November 1988 in K eine Lagerhalle für Bretterlagerungen errichtet habe, ohne im Besitz der für die Errichtung erforderlichen baubehördlichen Bewillig... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 29. März 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer (im Berufungsverfahren reduzierten) Verwaltungsstrafe verurteilt, weil er in der Zeit vom 15. September bis 2. November 1988 in K eine Lagerhalle für Bretterlagerungen errichtet habe, ohne im Besitz der für die Errichtung erforderlichen baubehördlichen Bewillig... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §12 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §23 Abs1 lita;BauRallg;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG ist es rechtlich geboten, daß die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatbeschreibung so genau umschrieben ist, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die dur... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1973 §12 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §23 Abs1 lita;BauRallg;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG ist es rechtlich geboten, daß die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatbeschreibung so genau umschrieben ist, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die dur... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 95/04/0122, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. April 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil er gegen den Beschwerdeführer lediglich den Vorwurf der Tatbegehung "seit 20.3.1986" erhoben und solcherart dem Erfordernis gemäß § 44a Z. 1 VStG, Anfang und Ende des Tatzeitraumes in einer ka... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 95/04/0122, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. April 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil er gegen den Beschwerdeführer lediglich den Vorwurf der Tatbegehung "seit 20.3.1986" erhoben und solcherart dem Erfordernis gemäß § 44a Z. 1 VStG, Anfang und Ende des Tatzeitraumes in einer ka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0090 3 Stammrechtssatz Nach § 44a lit a VStG hat der
Spruch: (des Straferkenntnisses) "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten. Die Konkretisierung der Tat durch Anführung der Tatzeit ist insbesondere auch dann geboten, wenn durch den Strafbescheid ein im Zeitpunkt seiner Erlassung noch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0090 3 Stammrechtssatz Nach § 44a lit a VStG hat der
Spruch: (des Straferkenntnisses) "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten. Die Konkretisierung der Tat durch Anführung der Tatzeit ist insbesondere auch dann geboten, wenn durch den Strafbescheid ein im Zeitpunkt seiner Erlassung noch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft (Punkt 1 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses). Ferner wurde ihm gemäß § 64 Abs. 1 und 2 VStG der Ersatz eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 200,-- auferlegt. I. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, den Führerschein nicht "den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung" ausgehändigt zu haben, ist für die ausreichend konkrete Umschreibung des Verstoßes gegen § 102 Abs 5 lit a KFG wesentlich. European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, der Besch sei beim Einbiegen, "nach links nicht in weitem Bogen eingebogen", ist im Hinblick auf § 44a Z 2 VStG dem § 13 Abs 2 StVO nicht zuzuordnen. Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion der Tat European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Tatbildmerkmal des § 11 Abs 2 StVO, daß sich andere Straßenbenützer nicht auf den beabsichtigten Vorgang des Wechsels des Fahrstreifens einstellen hätten können, ist für die Konkretisierung iSd § 44a Z 1 VStG wesentlich (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0159). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der bloße Vorwurf, "vorschriftswidrig" das Begrenzungslicht verwendet zu haben, entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995030330.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft (Punkt 1 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses). Ferner wurde ihm gemäß § 64 Abs. 1 und 2 VStG der Ersatz eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 200,-- auferlegt. I. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §74 Abs2;VStG §24;VStG §44a Z5;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: Enthält ein öffentlich verkündeter Berufungsbescheid keinen Ausspruch über die Auferlegung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens und wird ein solcher Ausspruch erst in die den Parteien des Berufungsverfahrens zugestellte schriftliche Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, den Führerschein nicht "den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung" ausgehändigt zu haben, ist für die ausreichend konkrete Umschreibung des Verstoßes gegen § 102 Abs 5 lit a KFG wesentlich. European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, der Besch sei beim Einbiegen, "nach links nicht in weitem Bogen eingebogen", ist im Hinblick auf § 44a Z 2 VStG dem § 13 Abs 2 StVO nicht zuzuordnen. Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion der Tat European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Tatbildmerkmal des § 11 Abs 2 StVO, daß sich andere Straßenbenützer nicht auf den beabsichtigten Vorgang des Wechsels des Fahrstreifens einstellen hätten können, ist für die Konkretisierung iSd § 44a Z 1 VStG wesentlich (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0159). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der bloße Vorwurf, "vorschriftswidrig" das Begrenzungslicht verwendet zu haben, entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995030330.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §67g;AVG §74 Abs2;VStG §24;VStG §44a Z5;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: Enthält ein öffentlich verkündeter Berufungsbescheid keinen Ausspruch über die Auferlegung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens und wird ein solcher Ausspruch erst in die den Parteien des Berufungsverfahrens zugestellte schriftliche Aus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als Arbeitgeber und als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Ö. KG mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, daß von dieser, wie anläßlich einer Überprüfung am 12. Jänner 1995 durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, a) für 52 Arbeitnehmer lediglich 29... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Februar 1993 um 18.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 15.000,... mehr lesen...