Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656 ;BStFG 1996 §6;BStFG 1996 §7 Abs1;StGB §34;VStG §20;VStG §21;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Auch für den ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu befolgen hat, ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656 ;BStFG 1996 §7 Abs1;StGB §34 Z11;VStG §20;VStG §21;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf hat, da er wissen hat müssen, daß er die Grenze zu Deutschland noch nicht passiert habe, nicht davon ausgehen können, die zu befahrende Autobahn liege auf deutschem Staatsgebiet. Eine irrefü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Firma X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitz einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin habe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §21;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der konsenslosen Ausübung der Altölsammeltätigkeit ist den grundlegenden Intentionen des AWG 1990 insbesondere der ordnungsgemäßen Entsorgung der hievon umfaßten Problemstoffe iS eines bestmöglichen Schutzes der Umwelt zuwidergehandelt worden. § 21 VStG erfordert, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Feber 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als verantwortlicher Jagdausübungsberechtigter (Jagdleiter der Jagdgesellschaft R) im Jagdjahr 1991/92 den Abschußplan für Rehwild im genossenschaftlichen Jagdgebiet R nicht eingehalten bzw. den Rehwildabschuß nicht entsprechend überwacht zu haben, wodurch es zu einer gravierenden Unterschreitung des Abschußplanes gekommen sei. In dem von der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030083.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien vom 19. September 1994 lautete wie folgt: "Sie haben als Eigentümer (Besitzer laut Kaufvertrag vom 1.7.1993) des Hauses Wien 13., X-Straße ONr. n EZ n1 der Katastralgemeinde Speising, insoferne nicht dafür gesorgt, daß dieses Gebäude in einem guten, der Baube... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;BauO Wr §135 Abs3;VStG §21;
Rechtssatz: Angesichts der Gefahren, die von einem undichten Rauchfangmauerwerk ausgehen, kann keinesfalls davon gesprochen werden, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 16. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (H-Gesellschaft m.b.H.), die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft (H-Komman... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0059 E 12. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Schuld des Beschuldigten ist nur dann geringfügig, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von insgesamt S 3.500,-- nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auch im Zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von insgesamt S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020238.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 05.03.2009 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020249.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1993 wurde über die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Alleininhaberin eines namentlich genannten Gewerbebetriebes wegen Übertretung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 93/11/0224 1 Stammrechtssatz Übersteigen die verhängten Geldstrafen zwar in Summe, aber nicht im einzelnen S 10000,--, kann von der Ermächtigung nach § 33a VwGG Gebrauch gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer namentlich genannten Gesellschaft wegen Übertretung der Bestimmung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 28 Abs. 1 AZG verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §25;AZG §28 Abs1;VStG §21;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/21 92/02/0189 2 Stammrechtssatz Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 24. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, - nach Tatzeit und Tatort näher bestimmt - das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Imbißstube ausgeübt zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Gastgewerbeberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 366 Abs. 1 Z. 2 iVm §§ 5 "Abs." (richtig: Z.) 2 und 189 GewO 1973 verletzt. Im Spruch: heißt es sodann weiter: "Wegen dieser Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0120 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040269.X01 Im RIS seit 22.12.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
Nach Außerkrafttreten der gegen den Beschwerdeführer erlassenen Strafverfügung wurde dieser mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. Oktober 1989 schuldig erkannt, als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung der "H & Co KG" nach außenhin berufenes Organ zu verantworten, daß durch die genannte Unternehmung den Bestimmungen des § 25 lit. k der Tiroler Bauordnung, wonach die Verwendung einer Grundfläche innerhalb einer geschlosse... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 litk;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauRallg;VStG §21;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bewilligungsfreiheit von Lagerplätzen im Industriegebiet und im Gewerbegebiet muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber Lagerplätze von Gewerbeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH Nfg. KG. zu verantworten, daß diese Personengesellschaft als gewerbliches Unternehmen, das zur Ausübung der Gewerbe Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe, Aufstellung von Lüftungsanlagen und Gas- und Wasserleitungsinstallation im Standort W, B-Gasse 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §21;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Die belBeh muß über den Antrag auf Strafnachsicht nicht gleichzeitig mit der Berufung entscheiden. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040323.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...