RS Vwgh 1997/12/18 97/06/0224

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656 ;
BStFG 1996 §7 Abs1;
StGB §34 Z11;
VStG §20;
VStG §21;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Bf hat, da er wissen hat müssen, daß er die Grenze zu Deutschland noch nicht passiert habe, nicht davon ausgehen können, die zu befahrende Autobahn liege auf deutschem Staatsgebiet. Eine irreführende Beschilderung lag somit nicht vor. Das behauptete versehentliche Auffahren auf die Autobahn kann iZm der Verwaltungsübertretung gem § 12 Abs 1 Z 2 iVm § 7 Abs 1 BStFG 1996 nicht als ein Umstand iSd § 34 Z 11 StGB angesehen werden, der einem Entschuldigungsgrund nahekommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060224.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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