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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656 ;Rechtssatz
Der Bf hat, da er wissen hat müssen, daß er die Grenze zu Deutschland noch nicht passiert habe, nicht davon ausgehen können, die zu befahrende Autobahn liege auf deutschem Staatsgebiet. Eine irreführende Beschilderung lag somit nicht vor. Das behauptete versehentliche Auffahren auf die Autobahn kann iZm der Verwaltungsübertretung gem § 12 Abs 1 Z 2 iVm § 7 Abs 1 BStFG 1996 nicht als ein Umstand iSd § 34 Z 11 StGB angesehen werden, der einem Entschuldigungsgrund nahekommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060224.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009