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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §176 Abs2 Z3;Rechtssatz
Eine Belastung des Bf durch den Institutswechsel und in der Folgezeit durch weitere Umstände, wie er sie vorgebracht hat, kann zwar bei der Quantität der Forschungstätigkeit nicht aber bei deren Qualität entscheidend berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989120147.X06Im RIS seit
12.06.2001