RS Vwgh 1994/12/14 89/12/0147

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §176 Abs2 Z3;
BDG 1979 Anl1 Z21.4;

Rechtssatz

Eine Belastung des Bf durch den Institutswechsel und in der Folgezeit durch weitere Umstände, wie er sie vorgebracht hat, kann zwar bei der Quantität der Forschungstätigkeit nicht aber bei deren Qualität entscheidend berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989120147.X06

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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