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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2Stammrechtssatz
Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen. Daraus allein ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualität der Arbeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989120147.X05Im RIS seit
12.06.2001