RS Vwgh 1994/12/14 89/12/0147

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §178 Abs2;
BDG 1979 Anl1 Z21.4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2

Stammrechtssatz

Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen. Daraus allein ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualität der Arbeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989120147.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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