RS Vwgh 1993/11/29 91/12/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/01 Hochschullehrer

Norm

BDG 1979 §154 Z1;
BDG 1979 §155 Abs1;
BDG 1979 §178 Abs2;
BDG 1979 Anl1 Z21/4;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2

Stammrechtssatz

Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden darf, ergibt sich aus dem Ernennungserfordernis für diese Bedienstetengruppe nach der Anl1 zum BDG 1979 in Z 21/2 lit a in Abgrenzung zu dem Ernennungserfordernis für Universitätsprofessoren gem der Anl1 zum BDG 1979 Z 20 lit b.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120240.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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