Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;B-VG Art126;StGB §159 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1 Z2;StGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung eines Prüfers des Rechnungshofes am Wirtschaftsleben als de-facto-Geschäftsführer einer GmbH sowie einer GmbH & Co KEG verletzt gerade den Normzw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;B-VG Art126;StGB §159 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1 Z2;StGB §161 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beteiligung eines Prüfers des Rechnungshofes am Wirtschaftsleben als de-facto-Geschäftsführer einer GmbH sowie einer GmbH & Co KEG verletzt gerade den Normzw... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 14. November 2000 wurde über den Beschwerdeführer wegen näher umschriebener und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierter Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2001/09/0014 protokollierte Beschwerde. Mit dieser Beschwerde ist ein Antrag verbunden, ihr aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 14. November 2000 wurde über den Beschwerdeführer wegen näher umschriebener und als Dienstpflichtverletzungen qualifizierter Taten die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2001/09/0014 protokollierte Beschwerde. Mit dieser Beschwerde ist ein Antrag verbunden, ihr aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Möglichkeit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG deswegen, weil damit ein für den Fall der Abweisung der Beschwerde auflösend bedingtes öffentli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof verneint bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen Beamte entlassen wurden, die Möglichkeit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG deswegen, weil damit ein für den Fall der Abweisung der Beschwerde auflösend bedingtes öffentli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 1170 Wien, wo er zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens als Gesamtzusteller in Verwendung stand. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1, 2, erster Fall StGB schuldig erkannt. Der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens versah er seinen Dienst beim Postamt Albrechtsberg. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 17. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, am 7. August 1997 aus dem Wertzeichenvorschuss des Postamtes Albrechtsberg S 200... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 1170 Wien, wo er zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens als Gesamtzusteller in Verwendung stand. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1, 2, erster Fall StGB schuldig erkannt. Der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Zeit des beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehens versah er seinen Dienst beim Postamt Albrechtsberg. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 17. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, am 7. August 1997 aus dem Wertzeichenvorschuss des Postamtes Albrechtsberg S 200... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0200 E 31. Mai 1990 VwSlg 13213 A/1990 RS 15 Stammrechtssatz Die Worte in seinem gesamten Verhalten (im § 43 Abs 2 BDG 1979) lassen den Schluß zu, daß hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Beamte die Geschädigte unbestrittenermaßen in seiner Funktion als Gesamtzusteller kennen lernte, und sie ihm deshalb ihr Sparbuch zur Vornahme einer Einzahlung anvertraute, von dem der Beamte in der Folge einen Betrag von S 98.000,-- veruntreute, kann kein Zweifel daran b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 5
(hier: der Beamte wurde für schuldig erkannt, aus dem
Wertzeichenvorschuss eines Postamtes S 200,-- für private Zwecke
entnommen zu haben) Stammrechtssatz Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0200 E 31. Mai 1990 VwSlg 13213 A/1990 RS 15 Stammrechtssatz Die Worte in seinem gesamten Verhalten (im § 43 Abs 2 BDG 1979) lassen den Schluß zu, daß hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Beamte die Geschädigte unbestrittenermaßen in seiner Funktion als Gesamtzusteller kennen lernte, und sie ihm deshalb ihr Sparbuch zur Vornahme einer Einzahlung anvertraute, von dem der Beamte in der Folge einen Betrag von S 98.000,-- veruntreute, kann kein Zweifel daran b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0316 E 17. November 1994 RS 5
(hier: der Beamte wurde für schuldig erkannt, aus dem
Wertzeichenvorschuss eines Postamtes S 200,-- für private Zwecke
entnommen zu haben) Stammrechtssatz Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Manipulationen bei der Empfangnahme von Nachn... mehr lesen...
Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand per 1. September 1997 als Hofrat in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in dem für das vorliegende Disziplinarverfahren maßgeblichen Tatzeitraum (und bis zu seiner am 12. Dezember 1992 mit sofortiger Wirksamkeit ausgesprochenen Enthebung) als Leiter des Vermessungsamtes Graz tätig. Aus Anlass des vorliegenden Disziplinarverfahrens erfolgte eine Verwendungsänder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Der im Jahr 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (im Exekutivdienst der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien seit 1. Juli 1986 der Sicherheitswache - Abteilung 19 (Döbling) dienstzugeteilt und versieht seit 1988 seinen Dienst als erster Wachkommandant im Wachzimmer Hardtgasse. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerk... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand per 1. September 1997 als Hofrat in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in dem für das vorliegende Disziplinarverfahren maßgeblichen Tatzeitraum (und bis zu seiner am 12. Dezember 1992 mit sofortiger Wirksamkeit ausgesprochenen Enthebung) als Leiter des Vermessungsamtes Graz tätig. Aus Anlass des vorliegenden Disziplinarverfahrens erfolgte eine Verwendungsänder... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Der im Jahr 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (im Exekutivdienst der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien seit 1. Juli 1986 der Sicherheitswache - Abteilung 19 (Döbling) dienstzugeteilt und versieht seit 1988 seinen Dienst als erster Wachkommandant im Wachzimmer Hardtgasse. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerk... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §53 Abs2 Z4;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Beamte hat durch die zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen wegen Verstoßes gegen § 44 Abs 1 BDG 1979 (Befolgung näher bezeichneter Weisungen), gegen § 53 Abs 2 Z 4 BDG 1979 (Meldung jeder Änderung des Wohnsitzes) und § 51 Abs2 BDG 1979 (der Beamte entzog si... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters od... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Begleitumstände der Begehung der Verwaltungsübertretungen, die dazu führen, dass die - bei außerdienstlichem Verhalten nach einem strengeren Maßstab zu beurteilende - Schwelle der disziplinären Erheblichkeit überschritten wurde, können bei der Strafbeme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Verletzung dienstlicher Interessen sind alle Folgen für Funktionsfähigkeit und Ansehen des Beamtentums in Betracht zu ziehen, mit denen die Dienstpflichtverletzung verbunden war. Im Beschwerdefall hat der Beamte eine mögliche Beeinträchtigung seiner diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;
Rechtssatz: Der Beamte ist nicht nur Vorgesetzter, sondern sogar Behördenleiter gewesen. Wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes war von ihm demnach ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Die aus dem Verhalten eines Vorgesetzten zu befürchtende... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §53 Abs2 Z4;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Der Beamte hat durch die zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen wegen Verstoßes gegen § 44 Abs 1 BDG 1979 (Befolgung näher bezeichneter Weisungen), gegen § 53 Abs 2 Z 4 BDG 1979 (Meldung jeder Änderung des Wohnsitzes) und § 51 Abs2 BDG 1979 (der Beamte entzog si... mehr lesen...