Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung durch den Beschwerdeführer (einen Beamten des Exekutivdienstes) ist sicherlich nicht als unbedeutende Verletzung dienstlicher Interessen zu werten, ist die Wahrung der Dienstpflichten betreffend die Nebenbeschäftigung d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 7. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: "Am 30.10.2000 ist es zu einem Vorfall gekommen, in dessen Verlauf Frau Dr. P in einem Laborraum... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 7. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: "Am 30.10.2000 ist es zu einem Vorfall gekommen, in dessen Verlauf Frau Dr. P in einem Laborraum... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen, um ihn/sie vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren Dienstes zu hindern. Die Verfügung der Suspendierung setzt den Verdacht einer Dienstpflichtv... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen, um ihn/sie vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren Dienstes zu hindern. Die Verfügung der Suspendierung setzt den Verdacht einer Dienstpflichtv... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im maßgeblichen Zeitpunkt seinen Dienst im Wachzimmer Minoritenplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1999 gegen 6.50 Uhr ... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im maßgeblichen Zeitpunkt seinen Dienst im Wachzimmer Minoritenplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1999 gegen 6.50 Uhr ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gerade bei einem Exekutivorgan ist ein entscheidender Gesichtspunkt der, dass sich der Dienstgeber auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können muss (Hinweis E 19. 12. 1996, 95/09/0153, m.w.N.). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine einmalige schwer wiegende Dienstpflichtverletzung, die gegen den Kernbereich der Dienstpflichten des beschuldigten Sicherheitswachebeamten verstößt und auch sonst in keiner Weise eine Entschuldigung oder Rechtfertigung erfahren kann, kann zur ernsthaften Bedrohung des Funk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Diestpflichtverletzung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Verwaltung zerstört wurde, erweist es sich als durchaus bedeutsam, dass die dem Beamten vorgeworfene Unterlassu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0212 E 15. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff VERTRAUEN DER ALLGEMEINHEIT IN DIE SACHLICHE WAHRNEHMUNG DER DIENSTLICHEN AUFGABEN bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw nach dem Willen des Gesetzgebers genieße... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0012 E 16. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Eine unterbliebene Suspendierung ist kein Indiz für die Rechtmäßigkeit einer Entlassung (Hinweis E 18.1.1998, 97/09/0206). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000090176.X08 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ob durch die Verfehlung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen diesem und der Verwaltung zerstört wurde, hat die Disziplinarbehörde auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu beurteilen und weiters zu berücksi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gerade bei einem Exekutivorgan ist ein entscheidender Gesichtspunkt der, dass sich der Dienstgeber auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können muss (Hinweis E 19. 12. 1996, 95/09/0153, m.w.N.). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine einmalige schwer wiegende Dienstpflichtverletzung, die gegen den Kernbereich der Dienstpflichten des beschuldigten Sicherheitswachebeamten verstößt und auch sonst in keiner Weise eine Entschuldigung oder Rechtfertigung erfahren kann, kann zur ernsthaften Bedrohung des Funk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Diestpflichtverletzung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Verwaltung zerstört wurde, erweist es sich als durchaus bedeutsam, dass die dem Beamten vorgeworfene Unterlassu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0212 E 15. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff VERTRAUEN DER ALLGEMEINHEIT IN DIE SACHLICHE WAHRNEHMUNG DER DIENSTLICHEN AUFGABEN bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw nach dem Willen des Gesetzgebers genieße... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0012 E 16. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Eine unterbliebene Suspendierung ist kein Indiz für die Rechtmäßigkeit einer Entlassung (Hinweis E 18.1.1998, 97/09/0206). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000090176.X08 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ob durch die Verfehlung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen diesem und der Verwaltung zerstört wurde, hat die Disziplinarbehörde auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu beurteilen und weiters zu berücksi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 2001 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 1 Z 4 LDG 1984 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2002/09/0006 protokollierte Beschwerde. Mit dieser Beschwerde ist ein Antrag verbunden, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, es würd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 2001 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 1 Z 4 LDG 1984 die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2002/09/0006 protokollierte Beschwerde. Mit dieser Beschwerde ist ein Antrag verbunden, ihr aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, es würd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beamter entlassen wurde, die Möglichkeit der Zuerkennung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;StGB §207;StGB §212;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Beschwerdeführer wurde als Klassenlehrer rechtskräftig strafgerichtlich wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Beschwerden gegen Disziplinarerkenntnisse, mit denen ein Beamter entlassen wurde, die Möglichkeit der Zuerkennung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;StGB §207;StGB §212;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Beschwerdeführer wurde als Klassenlehrer rechtskräftig strafgerichtlich wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen un... mehr lesen...
Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...