Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er war bis zu seiner Suspendierung vom Dienst als Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Lainz und als interimistischer Leiter der administrativen, wirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten der Allgemeinen Poliklinik tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Berufungsbescheid vom 1. Dezember 1995 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdefü... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Expeditor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die belangte Behörde faßte am 6. August 1996 einen Verhandlungsbeschluß über die von der Direktion der Wiener Stadtwerke, Personalabteilung, am 23. Mai 1996 gegen den Beschwerdeführer erstattete Disziplinaranzeige, in dem sie dem Beschwerdeführer zur Last legte, am 6. April 1996 im Expeditraum am Schottenring durch einen Griff zwischen die Beine von Frau ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er war bis zu seiner Suspendierung vom Dienst als Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Lainz und als interimistischer Leiter der administrativen, wirtschaftlichen und technischen Angelegenheiten der Allgemeinen Poliklinik tätig. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Berufungsbescheid vom 1. Dezember 1995 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdefü... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Expeditor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die belangte Behörde faßte am 6. August 1996 einen Verhandlungsbeschluß über die von der Direktion der Wiener Stadtwerke, Personalabteilung, am 23. Mai 1996 gegen den Beschwerdeführer erstattete Disziplinaranzeige, in dem sie dem Beschwerdeführer zur Last legte, am 6. April 1996 im Expeditraum am Schottenring durch einen Griff zwischen die Beine von Frau ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0266 5 (hier Wr DO 1994) Stammrechtssatz Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1994 §100 Abs3;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0266 5
(hier Verhandlungsbeschluß, Wr DO 1994) Stammrechtssatz Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0266 5 (hier Wr DO 1994) Stammrechtssatz Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;DO Wr 1994 §100 Abs3;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0266 5
(hier Verhandlungsbeschluß, Wr DO 1994) Stammrechtssatz Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1.) im Mai 1992 die Michaela K, 1971 geb., im Bereich der Kärntnertor-Passage - Karlsplatz angesprochen und ihr angeboten zu haben, auf das Wachzimmer mitzukommen zwecks scheinbarer Durchführung einer Perlustrierung, ta... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. März 1994 wurde der Mitbeteiligte nach durchgeführter mündlicher Verhandlung von der Anschuldigung, er habe durch die Verweigerung eines Alkomattestes wegen Verdachtes der Beeinträchtigung durch Alkohol am 5. Okt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0044 5 Stammrechtssatz Zur Auslegung eines unklaren Spruches (hier: Aufhebung auf § 13 DVG 1984 schlechthin gestützt; keine Nichtigerklärung gem § 68 Abs 4 lit a AVG) ist die
Begründung: heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0044 5 Stammrechtssatz Zur Auslegung eines unklaren Spruches (hier: Aufhebung auf § 13 DVG 1984 schlechthin gestützt; keine Nichtigerklärung gem § 68 Abs 4 lit a AVG) ist die
Begründung: heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 96/09/0031 1 Stammrechtssatz Im Disziplinarverfahren haben die Behörden nach dem Grundsatz der Offizialmaxime den m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 6. April 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 2 BDG 1979 iVm § 8 GDI sowie Erlaß des BMI vom 23.12.1970, Zl 189 810/B/70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er am 28.12.1993 gemeinsam mit Frau W. in L. ein Bor... mehr lesen...
Der im Jahre 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Gendarmerieposten Neulengbach zur Dienstleistung zugeteilt. Aufgrund einer Anzeige der M. ersuchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten den Gendarmerieposten Melk, gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes des schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 1,5 Mio S Erhebungen zu führen und Anzeige zu erstatten. Der Gendarmerieposten Melk leitete da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 6. April 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 2 BDG 1979 iVm § 8 GDI sowie Erlaß des BMI vom 23.12.1970, Zl 189 810/B/70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er am 28.12.1993 gemeinsam mit Frau W. in L. ein Bor... mehr lesen...
Der im Jahre 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Gendarmerieposten Neulengbach zur Dienstleistung zugeteilt. Aufgrund einer Anzeige der M. ersuchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten den Gendarmerieposten Melk, gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes des schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 1,5 Mio S Erhebungen zu führen und Anzeige zu erstatten. Der Gendarmerieposten Melk leitete da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier: Pachtung eines Bordells) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §19;
Rechtssatz: Das Tagessatzsystem des StGB findet im Disziplinarrecht keine Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090245.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen iSd Art 6 MRK zu entscheiden. Dies trifft - argumentum a maiori ad minus - umso mehr auf die Suspendierung eines Bea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier: Pachtung eines Bordells) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §19;
Rechtssatz: Das Tagessatzsystem des StGB findet im Disziplinarrecht keine Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090245.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten über die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst ist nicht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen iSd Art 6 MRK zu entscheiden. Dies trifft - argumentum a maiori ad minus - umso mehr auf die Suspendierung eines Bea... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Obermagistratsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur (Statutar)Stadt Steyr. Mit dem als "Verhandlungsbeschluß" bezeichneten erstangefochtenen Bescheid vom 12. Juni 1995 faßte die Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt Steyr als belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 84 Abs. 3 des Oberösterreichischen Statutargemeinden-Beamtengesetzes, LGBl. Nr. 37/1956 (im folgenden: StGBG), ein Disziplinarverfahre... mehr lesen...