Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0064 E 1. September 1988 VwSlg 12752 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Die dem Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG zukommende rechtliche Bedeutung ist darin gelegen, dem einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0064 E 1. September 1988 VwSlg 12752 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Die dem Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG zukommende rechtliche Bedeutung ist darin gelegen, dem einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er ist als Feldzeugunteroffizier bei der 3. Materialerhaltungsgruppe (MEG) der X-Kompanie, Landwehrstammregiment 42 tätig. Wegen der gegen ihn geführten (disziplinarrechtlichen) Vorerhebungen beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Mai 1992 gegen ihn gemäß § 64 Abs. 2 des Heeresdisziplinargesetzes 1985 (HDG) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die in dieser Selbstanzeige angeführten Dienstpflichtve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0064 E 1. September 1988 VwSlg 12752 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Die dem Einleitungsbeschluss nach § 123 BDG zukommende rechtliche Bedeutung ist darin gelegen, dem einer Dienstpflichtverletzung beschuldigten Beamten gegenüber klarzustellen, hinsichtlich welcher Dienstpflichtverletzung ein Disziplinarverfahren eingel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hatte die belangte Behörde am 9. November 1993 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das Disziplinarverfahren einzuleiten und gemäß § 124 Abs. 1 des angeführten Gesetzes eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Im Spruch: dieses Bescheides war der Beschwerdeführer beschuldigt worden, näher bezeichnete Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben. Über d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/28 90/09/0027 2 Stammrechtssatz Eine ausdrückliche Aufhebung des Einleitungsbescheides ist im Fall der Beendigung des Disziplinarverfahrens durch Einstellung, Freispruch oder Schuldspruch weder im Gesetz vorgesehen noch notwendig. Die mit dem Einleitungsbeschluß not... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund). Er war zuletzt als Leiter eines Vermessungsamtes tätig, doch erfolgte aus Anlaß des vorliegenden Disziplinarverfahrens eine Verwendungsänderung und Dienstzuteilung zum Vermessungsinspektor für zwei Bundesländer. Der angefochtene Bescheid hat folgenden Wortlaut: "Beschluß Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: In allen (sieben) im
Spruch: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses angeführten Beschuldigungspunkten wird dem Beamten nur ganz allgemein die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie ihm erteilter Weisungen zur Last gelegt, ohne daß auch nur in einem e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Als
Begründung: für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genügt der völlig unsubstantiierte Hinweis auf die vorgelegten Aktenunterlagen und auf ein darin enthaltenes (mit dem betroffenen Beamten aufgenommenes) Protokoll nicht, zumal sich auch aus diesem Protokoll keine einde... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1971 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde zuletzt mit 25. Dezember 1982 auf die Planstelle eines Oberrates (Dienstklasse VII, Verwendungsgruppe A) im Planstellenbereich der belangten Behörde, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Seit September 1990 befindet er sich im Ruhestand. Mit Entschließung vom 30. Juni 1986 hatte sich der Bundespräsident gemäß § 8 Abs. 3 BDG 1979 die Ernennung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;GehG 1956 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/28 90/09/0027 3 Stammrechtssatz Ein Rechtsanspruch des Beamten auf eine Beförderung besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992120106.X01 Im RIS seit 24.01.2001... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen des Vermessungsgesetzes eingeleitet. Der Beschwerdeführer hat seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden und bringt dazu vor, die weitere Durchführung des Disziplinarverfahrens würde für ihn nachteilige Folgen betreffend sein Dienstverhältnis, insbesondere auch für ein anhängiges Versetz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Einleitung eines Disziplinarverfahrens - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen des Vermessungsgesetzes eingeleitet. Bei Abwägung der vom Bf einerseits und von der belangten Behörde anderer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich, bezogen auf die Problematik des Falles, Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III bestellt. Damit i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §123;VwGG §24 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 6 Stammrechtssatz Im Falle der Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid (hier: Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979) einer Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) reicht die Vorlage der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Disziplinaranzeige vom 7. März 1991 legte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Dienstbehörde) dem Beschwerdeführer (mit näherer Umschreibung) die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Residenz und de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M. Nachdem der Direktor dieser Schule mit Schreiben vom 11. Dezember 1987 mehrere von ihm als Dienstpflichtverletzungen angesehene Verhaltensweisen (Unterlassungen) des Beschwerdeführers dem zuständigen Bezirksschulrat (im folgenden: BSR) nach § 69 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) gemeldet hatte, teilte er ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid (hier: Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979) einer Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) reicht die Vorlage der Beschwerde in zweifacher Ausfertigung aus, sodaß kein Ersatz der Stempelmarken für eine entbehrliche (hier: dritte) Ausfertigung der Beschwerde gebührt. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Nicht erforderliche NICHTERFORDERLICHE Schrift... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123;
Rechtssatz: Entspricht der angefochtene Einleitungsbeschluß in seinem Aufbau auch nicht den Bestimmungen des AVG (Gliederung in
Spruch: und
Begründung: ), so müßte dies allein allerdings noch nicht zu dessen Aufhebung führen, wenn dieser nur insgesamt mit hinreichender Deutlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §123;VwGG §24 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 6 Stammrechtssatz Im Falle der Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid (hier: Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979) einer Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) reicht die Vorlage der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §123;VwGG §24 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 6 Stammrechtssatz Im Falle der Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid (hier: Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979) einer Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) reicht die Vorlage der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist Kommandant der Verkehrsabteilung-Außenstelle A. Mit Schreiben an das Landesgendarmeriekommando für Tirol vom 22. April 1991 ersuchte der Beschwerdeführer wie folgt um seine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit: "Ich melde, daß am 12. Juni 1991, 14.00 Uhr, in der Privatanklageangelegenheit gegen Obstlt XY beim Bezirksgericht Innsbruck die nächste Hauptverhandlung stat... mehr lesen...