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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123;Rechtssatz
Ist der Eintritt der vom Bf erstmals in der Beschwerde behaupteten Verjährung in keinem der Anschuldigungspunkte offenkundig, läßt dies zwar den angefochtenen Einleitungsbeschluß als gesetzmäßig erkennen, macht jedoch naturgemäß weitere Erhebungen zur Frage der Verjährung im nunmehr eingeleiteten Disziplinarverfahren keinesfalls entbehrlich (Hinweis E 15.9.1994, 92/09/0382).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090144.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.03.2011