Die Beschwerdeführerin steht seit 3. September 1990 als Vertragslehrerin des Entlohnungsschemas IL in einem unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Eingaben vom 4. Oktober 1994 und vom 5. November 2002 regte sie ihre Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis an. Am 12. März 2012 beantragte sie ihre Definitivstellung. Am 18. Oktober 2012 machte die Beschwerdeführerin mittels Devolutionsantrages eine behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht über ihr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Sicherheitswachebeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Polizeigefangenenhaus in Wien. Ihr Dienstverhältnis begann am 1. April 1992; seither war sie im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes im Dezember 1994 etwa zwei Jahre nicht im Dienst (Schutzfristen und Karenzurlaub). Sie bestand die Dienstprüfung am 25. November 1996. Mit dem am 21. November 1997 (Eingangsvermerk) eingebrachten Antrag begehrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Mangelt es an den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 BDG 1979, wozu auch die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 über die persönliche und fachliche Eignung zählen, führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, aus einer Reihe von Umständen, insbesondere häufigen Krankenständen mit steigender Tendenz und damit verbundenen Begleitumständen den Schluß zu ziehen, es fehle dem Beamten zum für den Eintritt der Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt der Definitivstellung eine stabil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in § 11 Abs 1 BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 5 Stammrechtssatz Wir der Antrag auf Definitivstellung VOR Ablauf der in § 11 Abs 1 Z 2 BDG 1979 vorgesehenen Dienstzeit im provisor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 5 Stammrechtssatz Wir der Antrag auf Definitivstellung VOR Ablauf der in § 11 Abs 1 Z 2 BDG 1979 vorgesehenen Dienstzeit im provisor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 7 Stammrechtssatz Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sind die vom Antragsteller im gesamten Beurt... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §12; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 89/12/0169 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Eigentümlichkeit einer manisch-depressiven Krankheit (latenter Bestand über langen Zeitraum mit unterschiedlichen Phasen der Aktiv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;GÜG §5 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §11 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein provisorisches Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Beschwerdeführers auf Definitvstellung (oder des Einlanges dieses A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: - Mangelnder Arbeitserfolg des provisorischen Beamten (nach § 11 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 und dem Ernennungserfordernis "fachliche Eignung"; Hinweis E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Aus der durch die Dienstbehörde erster Instanz erfolgten Aufforderung des Beschwerdeführers, einen Definitivstellungsantrag einzubringen, kann nicht der Schluß gezogen werden, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Beschwerdeführer erbrac... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sin... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Auch Sachverhalte, die einen Kündigungstatbestand nach § 10 Abs 4 Z 3 und 4 BDG 1979 erfüllen, können ein gesetzliches Hindernis für das Definitivwerden des Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;GÜG §5 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §11 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein provisorisches Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Beschwerdeführers auf Definitvstellung (oder des Einlanges dieses A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend dafür, daß das Dienstverhältnis eines provisorischen Beamten definitiv wird, ist sowohl die Antragstellung des Beamten als auch, daß sämtliche der im § 11 Abs 1 leg cit umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt im Sinne des § 4 Abs 1 BDG die persönliche und fachliche Eignung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bescheidmäßig ausgesprochenen Kündigung eines provisorischen Beamten ist schon begrifflich in negativer Weise auch über die Frage einer möglichen Definitivstellung abgesprochen worden (Hinweis E 9.5.1983, 82/12/0149). Schlagworte Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §11 Abs1;BDG 1977 §12;BDG 1979 §11 Abs1 impl;BDG 1979 §12 impl;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der persönlichen Eignung zum für die Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt können auch Vorgänge herangezogen werden, die sich erst nach diesem Stichzeitpunkt ereignet haben. Voraussetzung dafür ist, daß dies nach der Lage des Einzelfalls zur Klärung eines begründeten ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §11 Abs1;BDG 1977 §12;BDG 1979 §11 Abs1 impl;BDG 1979 §12 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Eigentümlichkeit einer manisch-depressiven Krankheit (latenter Bestand über langen Zeitraum mit unterschiedlichen Phasen der Aktivität) ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob der Beamte zu dem für die Definitivstellung maßgeblichen Stichzeitpunkt beschwerdefrei war od... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §11 Abs1;LDG 1962 §11;LDG 1984 §10 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Definitvstellung ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung der hiefür fertig gelegten Voraussetzungen, deren Eintritt mit Bescheid festzustellen ist, der rechtsfeststellender (und nicht rechtsgestaltender) Natur ist. ... mehr lesen...