RS Vwgh 2000/8/17 99/12/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.2000
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §11 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Mangelt es an den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 BDG 1979, wozu auch die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 über die persönliche und fachliche Eignung zählen, führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisses (Hinweis E 22.2.1995, 95/12/0031), wobei jedoch auf alle Umstände bis zur Erlassung des Berufungsbescheides Rücksicht zu nehmen ist (hier: Sicherheitswachebeamtin, Polizeigefangenenhaus).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120158.X01

Im RIS seit

21.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten