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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Mangelt es an den Voraussetzungen des § 11 Abs 1 BDG 1979, wozu auch die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 Z 3 BDG 1979 über die persönliche und fachliche Eignung zählen, führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisses (Hinweis E 22.2.1995, 95/12/0031), wobei jedoch auf alle Umstände bis zur Erlassung des Berufungsbescheides Rücksicht zu nehmen ist (hier: Sicherheitswachebeamtin, Polizeigefangenenhaus).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120158.X01Im RIS seit
21.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011