Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Dezember 1997 bis 31. August 2003 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für V zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für V vom 12. November 2001 wurde das provisorische Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der (im Erkenntnis dargelegten) Judikatur ist der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass die (außerdienstlichen) Kontakte der Aspirantin in Grundausbildung für Wachebeamte mit Personen, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0226 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die alle... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand als Aspirant in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die mit dem erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochene Kündigung seines provisori... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung ... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien zugeteilt. Am 29. Jänner 1994 erstattete Ulrike N. beim Wachzimmer 19, Sickenberggasse 13, gegen einen unbekannten Täter Anzeige wegen des Verdachtes der öffentlichen unzüchtigen Handlung. Laut Niederschrift habe sie sich um ca.... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien zugeteilt. Am 29. Jänner 1994 erstattete Ulrike N. beim Wachzimmer 19, Sickenberggasse 13, gegen einen unbekannten Täter Anzeige wegen des Verdachtes der öffentlichen unzüchtigen Handlung. Laut Niederschrift habe sie sich um ca.... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen WienL40209 Sicherheitspolizei Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Vorfragesituation iSd § 38 AVG vor, kann die Dienstbehörde das Kündigungsverfahren unterbrechen und den Ausgang des strafgerich... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen WienL40209 Sicherheitspolizei Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Vorfragesituation iSd § 38 AVG vor, kann die Dienstbehörde das Kündigungsverfahren unterbrechen und den Ausgang des strafgerich... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;
Rechtssatz: Die Kündigung eines Beamten setzt den Bestand eines provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120031.X01 Im RIS seit 25.01.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit dem 1. Juli 1988 als Erzieherin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Ihre Dienststelle war das Landesjugendheim H. Nach der Aktenlage wurde vom Direktor des Landesjugendheimes H am 28. Februar 1991 erstmals schriftlich gemeldet, daß die Beschwerdeführerin wiederholt zum Dienst zu spät komme oder diesen z.B. am 13. Februar 1991 überhaupt nicht angetreten habe. Der Beschwerdeführerin seien schon mehrmals E... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das gesamte Verhalten des Beamten während der Dauer des provisorischen D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 30. September 1991 als Inspektor in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten V. Der Beschwerdeführer wurde am 3. September 1984 als Gendarmeriepraktikant aufgenommen und nach Abschluß des Grundausbildungslehrganges mit 18. August 1987 zum Gendarmerieposten O versetzt. Am 14. Juni 1988 verursachte der Beschwerdeführer mit dem Dienstkraftfahrzeug einen Verkehrsunfall, bei dem zwei mitfahrende Gendarmerieb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 7 Stammrechtssatz Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sind die vom Antragsteller im gesamten Beurt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 7 Stammrechtssatz Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sind die vom Antragsteller im gesamten Beurt... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §11 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein provisorisches Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Beschwerdeführers auf Definitvstellung (oder des Einlanges dieses A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sin... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1986 als Inspektor in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Mit Bescheid vom 12. April 1988 kündigte das Landesgendarmeriekommando für Steiermark das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers mit Ablauf des Monates Juni 1988 gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) 1979. Begründend wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe... mehr lesen...