I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin wegen mehrfacher Übertretungen nach § 16 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der Einsatzzeit von Lenkern in 18 Fällen), § 14 Abs. 2 leg. cit. (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der gesamten Lenkzeit in 18 Fällen) und § 12 Abs. 1 leg. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (§ 9 VStG) der S.-Ges.m.b.H. in T. als Arbeitgeber in Ansehung namentlich genannter Arbeitnehmer mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem AZG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat er... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;
Rechtssatz: Soweit der Beschuldigte (hier Geschäftsführer der als Arbeitgeber in Erscheinung tretenden GmbH) vorbringt, die Stempelkarten gäben in der Regel nur an, von wann bis wann sich der betreffende Dienstnehmer auf dem Betriebsgelände befunden habe, ist ihm zu entgegnen, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes im Verfügungsbereich des Arbeitgebers ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 26 Abs. 1, 2. bis 4. § 7 Abs. 1 und 5. § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen bestraft, weil er es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X KG Zweigniederlassung T in T zu verantworten habe, "daß im Betrieb in Wien 10, S-Gasse, 1) am 23. Mai 1989 für die Arbeitnehmer B und V keine Aufzeichnungen über die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen. ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist im wesentlichen jenem gleichgelagert, welcher dem hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0210, zugrundelag, sodaß es gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG genügt, auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Da auch hier bereits der Inhalt der vorliegenden Beschwerde erkennen läßt, daß die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt, war die Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1992 wurde die Beschwerdeführerin zweier näher angeführter Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, für schuldig befunden und hiefür bestraft, wobei diese Verstöße im Rahmen ihrer "Personalbereitstellungstätigkeit" zu verantworten seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0136 3 Stammrechtssatz Da es sich bei den Verwaltungsübertretungen nach § 9 und § 12 Abs 1 AZG um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG handelt (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; E 19.11.1990, 90/19/0413), hat der Besch glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beim Beschäftigten zu treffen. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Beson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;AÜG §6 Abs2;AVG §45 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da nachträgliche Überprüfungen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften selbst iVm der Belehrung der Arbeitnehmer nicht ausreichen, mangelndes Verschulden des Arbeitgebers bzw des Überlassers von Arbeitskräften (§ 6 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/08 91/19/0095 2 Stammrechtssatz Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwor... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid vom 16. August 1991, Zl. X-19685-1990, hatte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) den Einspruch des Beschwerdeführers vom 23. November 1990 gegen die von ihr erlassene Strafverfügung vom 31. Oktober 1990 gemäß § 49 VStG 1950 als verspätet zurückgewiesen. 1.2. Mit dem erstangefochtenen Bescheid gab der Landeshauptmann von Vorarlberg (die belangte Behörde) der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0392
91/19/0393
91/19/0394
91/19/0395
91/19/0396
91/19/0397
Rechtssatz: Eine der Beh mittels Telefax übermittelte Eingabe mit dem Wortlaut "Unsere Stellungnahme bzw Einspruch kann daher frühestens bis Ende dieser... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;AZG;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;KJBG 1987;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Vorschriften des ARG und des AZG noch jene des KJBG 1987 sind solche des Gewerberechtes, sodaß ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für deren Einhaltung nicht verantwortlich ist (Hinweis E 19.11.1990, 90/19/0484; E 18.2.1991, 90/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 10. Juli 1990 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 letzter Satz und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er es "als zur Vertretung nach außen berufenes und somit gemäß § 9 (1) Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der XY-GmbH mit dem Sitz in W zu verantworten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 6. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verantwortlicher Beauftragter der P. GesmbH mit einem näher angeführten Standort den Lenker T.D. zu Einsatzzeiten von 32 Stunden (1. Oktober 1988 7.00 Uhr bis 2. Oktober 1988 15.00 Uhr) und 28 Stunden (5. Oktober 1988 12.00 Uhr bis 6. Oktober 1988 16.00 Uhr) herangezogen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Daß festgestellte Verstöße gegen das AZG nur "einen geringen Prozentsatz" ausmachen, läßt nicht den Schluß auf eine wirksame Kontrolle zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X02 Im RIS seit 24.07.1991 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderli... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 1. Februar 1990 erging an den nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Vorstandsmitglied und sohin im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der X AG zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber in Wien 11, Y-Straße, I.) den Lenker Gottfried V am 27.4.1989 mit einer Einsatzzeit von mehr als 12 Stunden, nämlich 13 Std. 10 Min. zu... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Besch (hier: Vorstandsmitglied einer AG), daß er mit der Schaffung eines Kontrollsystems (dreier Kontrollinstanzen), der Anordnung entsprechender Sanktionen und der Ausübung der Oberaufsicht über die an der Spitze der Kontrollinstitutionen stehe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
I. 1. Mit dem unter dem Datum 28. Juni 1989 erlassenen Straferkenntnis legte die Bezirkshauptmannschaft Baden der nunmehrigen Beschwerdeführerin zur Last, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der B. Ges.m.b.H. Transportunternehmen, zu verantworten, daß 1) die Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten beim Lenker E.R. überschritten worden sei, und zwar derart, daß diese am 3. April 1989 elf Stunden, am 17. April 1989 zehn Stunden und 30 Minuten, am ... mehr lesen...