Mit Bescheid der BH vom 2. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), der Auftrag erteilt, die im Herbst 2002 auf der Grundparzelle 162, KG M, entlang der Grenze zur Grundparzelle 155, KG M, errichtete Stützmauer ("Krainerwand") mit einer Länge von 47,80 m und einer Höhe von ca. 1 m bis 2 m, "deren Balken aus ausrangierten imprägnierten Eisenbahnschwellen aus Holz (mit Kreosot behandelte Eisenbahnholzschw... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: Ein "Behandeln" iSd § 73 Abs 1 Z 1 und des § 15 Abs 3 AWG 2002 liegt nur vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anh 2 zum AWG 2002 erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003070121.X06 ... mehr lesen...
Index: E3L E15103030E6J83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL Anh2A;31975L0442 Abfallrahmen-RL Art4;31975L0442 Abfallrahmen-RL;62000CJ0006 ASA Abfall Service VORAB;62000CJ0228 Kommission / Deutschland;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §2 Abs5;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: Mit der Abgrenzung zwischen Verwertungs- und Beseitigungsverfahren iSd der Abfall-RL 75/442/EWG hat sich der Eu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem AWG 2002 lässt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass es mit § 73 Abs 1 Z 1 und § 15 Abs 3 auch Zustände habe erfassen und als rechtswidrig einstufen wollen, die vor seinem In-Kraft-Treten nach den damals anzuwendenden abfallwirtschaftsrechtlichen Vorschriften rechtmäßig ges... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 17. Juni 1993 ersuchte die Beschwerdeführerin um die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes Sonderabfallsammler und -beseitiger, Altölsammler und -verwerter, eingeschränkt auf das Abholen und Entgegennehmen von Sonderabfällen sowie das Abholen und Entgegennehmen von Altölen sowie weiters eingeschränkt auf 48 Sonderabfalltypen, die im Antrag einzeln nach Schlüsselnummern der ÖNORMen S 2100 und S 2101 angeführt sind. Über Aufforderung durch die Behörde ergä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen weg... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften begründet nicht nur dann einen Mangel der Verläßlichkeit, wenn der Betreffende mindestens dreimal wegen solcher Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Im Falle einer mindestens dreimaligen Bestrafung wegen der Begehung bestimmter Verwaltungsübertretungen ist die Verläßlichkeit keine... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 26. Juni 1995 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) mit der Begründung: zurückgewiesen, der Beschwerdeführer habe einen Verbesserungsa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;
Rechtssatz: Vorschriften der GewO 1994 über die Genehmigungspflicht von Betriebsanlagen gehören zu jenen Bestimmungen, die dem Schutz der Umwelt dienen (Hinweis E 25.1.1996, 95/07/0230). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z4;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Einer Person, die wegen Übertretung des § 32 Abs 2 lit c WRG, des § 39 Abs 1 lit c Z 4 AWG 1990 und zweimal wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 ff GewO 1994 bestr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Die Zielsetzung des AWG 1990, eine ordnungsgemäße Entsorgung der vom Standpunkt des Umweltschutzes bedeutsamen gefährlichen Abfälle sicherzustellen, gebietet es, bei der Prüfung der Verläßlichkeit einen strengen Maßstab anzulegen (Hinweis E 6.9.1988, 87/12/0182). European ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften begründet nicht nur dann einen Mangel der Verläßlichkeit, wenn der Betreffende mindestens dreimal wegen solcher Verwaltungsübertretungen bestraft wurde. Im Falle einer mindestens dreimaligen Bestrafung wegen der Begehung bestimmter Verwaltungsübertretungen ist die Ve... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften kann aber auch dann einen Mangel der Verläßlichkeit nach sich ziehen, wenn die Zahl der Verstöße nicht mindestens drei beträgt und auch dann, wenn keine Bestrafung erfolgte. In einem solchen Fall hat die Behörde allein an Hand des § 15 Abs 3 erster Satz AWG 1990 die ... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/30 94/05/0065 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AW... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;WRG 1959 §137 Abs3 litg;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG (Einwirkung auf Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung) stellt eine Übertretung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070230.X03 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;BVG Umfassender Umweltschutz §1 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 spricht von "Bundesgesetzen oder Landesgesetzen zum Schutz der Umwelt" und führt dann das AWG 1990, die GewO 1973 und das WRG an. Diese Formulierung könnte so gedeutet werden, daß Übertretungen von Bestimmungen eines dieser Gesetze jedenfalls Über... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §19 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z10;BVG Umfassender Umweltschutz;GewO 1973 §356;GewO 1973 §74;GewO 1994 §356;GewO 1994 §74;
Rechtssatz: Die Auffassung, wonach ein Verstoß gegen ein Gesetz zum Schutz der Umwelt iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 nur dann vorliege, wenn eine Verwaltungsübertretung dadurch begangen werde... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle sowie zur Bestellung von G.St. als abfallrechtliche Geschäftsführerin entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die abfallrechtliche Geschäftsführerin G.S... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführerin die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die Beschwerdeführerin sei mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 7. März 1995 wegen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen wegen der im § 15 Abs 3 AWG 1990 genannten Verwaltungsübertretungen. Eine andere I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 2 Stammrechtssatz § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder S... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 92/05/0249 1 Stammrechtssatz Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/07/0075 3 Stammrechtssatz Entscheidend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 15 Abs 3 zweiter Satz (zweite Alternative) AWG 1990 ist das Vorliegen von drei Bestrafungen wegen der im § 15 Abs 3 AWG 1990 genannten Verwaltungsübertretungen. Eine andere I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen wegen mangelnder Verläßlichkeit entzogen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, der Beschwerdeführer sei dreimal wegen einer Übertretung von im § 15 Abs. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 155/1994 (AWG), genannten Gesetzen bestraft worden, sodaß ihm die Verläßlichkeit m... mehr lesen...