Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-70 von 70

RS Vwgh 1995/7/20 95/07/0075

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder Straferkenntnissen ausgesprochen wurden. Auch muß zwischen den einzel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1995

RS Vwgh 1995/7/20 95/07/0075

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;VStG §22;VStG §30;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 zweiter Satz AWG 1990 enthält zwei alternative Tatbestände, die zum Verlust der Verläßlichkeit führen. Der erste ist die Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen. Das Gesetz stellt hier also eindeutig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/30 95/05/0009

Mit Ansuchen vom 7. Juni 1993 beantragte die P Gesellschaft m.b.H. beim Landeshauptmann von Oberösterreich "gemäß Abfallwirtschaftsgesetz die Erteilung zur Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen und Altöl". Dies wurde damit begründet, daß die genannte Gesellschaft gegründet worden sei. Mit Ergänzung vom 24. Juni 1993 wurden die Schlüsselnummern der zu sammelnden Abfälle bekanntgegeben und es wurde darauf hingewiesen, daß laut Handelsregisterauszug J zum Geschäftsführer bestel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1995

RS Vwgh 1995/5/30 95/05/0009

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 1, § 15 Abs 3 und § 15 Abs 5 AWG 1990 enthalten keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verläßlichkeit des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers zu prüfen ist (Hinweis E 30.8.1994, 94/05/0065). Daher erübrigt sich die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers nicht. Sollte der Erlaubniswerber mit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/28 92/05/0249

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 1986 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Beschwerdeführerin (früherer Firmenwortlaut: X Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG) die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers am Standort W, G-Gasse 51. Gemäß § 11 Abs. 4 des damals geltenden Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, wurde Dipl.Ing. Dr. N als Geschäftsführer der Erlaubniswerberin die Erla... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1995

RS Vwgh 1995/3/28 92/05/0249

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellte Gesc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/30 94/05/0065

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1994

RS Vwgh 1994/8/30 94/05/0065

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 93/05/0194

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 24. Februar 1993 wurde unter dem "I. Teil" die dem Beschwerdeführer mit Bescheiden vom 31. Juli 1986 und 27. Dezember 1986 (richtig wohl: 1988) erteilte "Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen" entzogen. Unter dem "II. Teil" des Spruches dieses Bescheides wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erweiterung seiner Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen vom 26. Juli 1990 abgewiesen. Mit Bescheid der Bun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/05/0194

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;SAG §11 Abs1;SAG §11 Abs2;SAG §22 Abs1 lith;SAG §22 Abs2 lite;
Rechtssatz: Wurde der Sonderabfallsammler zur Zeit der Erlassung des die Erlaubnis erteilenden Bescheides nach der ausdrücklichen Erklärung der bescheiderlassenden Behörde als verläßlich angesehen, darf die belBeh iZm der Entziehung dieser Erlaubnis wegen mangelnder Verläßlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

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