Norm: ZPO §146ZPO §153ZPO §237ASGG §72
Rechtssatz: Die (irrtümliche) Zurücknahme einer Klage im Sozialrechtsverfahren bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. Eine dennoch erfolgte Bewilligung wäre unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 Rs 53/18p Entscheidungstext OLG Graz 27.11.2018 6 Rs 53/18p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs1 Z2 litbASGG §72
Rechtssatz: Kostenersatz nach Billigkeit ist auch im Fall der Klagsrücknahme möglich. Entscheidungstexte 6 Rs 9/18t Entscheidungstext OLG Graz 08.02.2018 6 Rs 9/18t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000149 Im RIS seit 13.02.2018 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei J*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist Straße 1, wegen Invaliditätspension, übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10.Oktober 1964 geborene Kläger hat in Österreich in der Zeit von Mai 1990 bis Dezember 1998 insgesamt 17 Beitragsmonate der Pflichtversicherung sowie 31 Monate einer Ersatzzeit erworben. In der Republik Kroatien wie auch in Bosnien-Herzegowina hat er keinerlei Versicherungszeiten erworben. Mit Bescheid vom 15.Dezember 2009 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 25.April 2008 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab. Die für die Erfüllung der War... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Schwarzenbacher, Dr. Nowotny und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. DI Wolfgang P*****, und 2. Renate P*****, vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Wagner und andere Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei T***** registrierte Genossenschaft mbH, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (S... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung vom 10.7.2009 zog der Kläger seine auf Gewährung der Invaliditätspension ab 1.10.2005 gerichtete Klage nach Vorliegen mehrerer, insbesonders internmedizinischer Sachverständigengutachten zurück, begehrte jedoch Kostenersatz nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG. Er begründete dies mit dem Vorliegen tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten, bescheidener Einkommensverhältnisse sowie dem Erfordernis einer anwaltlichen Vertretung unter Hinwei... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Klägerin an den Obersten Gerichtshof zog diese ihren Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurück. Gleichzeitig nahm sie den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Beide Parteien teilten mit, auf eine Kostenentscheidung zu verzichten und zeigten an, dass im Verfahren „ewiges Ruhen" eintrete. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz M*****, geboren am *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Ofner Wagner Ofner Mahrer GbR in Wien, gegen die beklagte Partei Stefanie M*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wal... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten die Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen. Im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erließ das Erstgericht ein klageabweisendes Versäumungsurteil; das Verfahren gegenüber der nicht säumigen Zweitbeklagten blieb anhängig. Das Berufungsgericht gab der gegen das Versäumungsurteil gerichteten Berufung der Klägerin nicht Folge. Dagegen richtete sich die ordentliche Revision der Klägerin, zu der die Erstbeklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Brigitte S*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Karl B*****, und 2. Peter J*****, beide vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Kunz S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Werner B*****, vertreten durch Mag. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Christian M. Egger, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei „A*****" HandelsgesellschaftmbH, *****, vertreten durch Hasbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien Sp***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Mag. Harald Hipfl, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte Partei S***** AG, *****, vertreten durch Haslinger, Nagele & Partner Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hob das der Klage stattgebende Versäumungsurteil (gem. § 399 ZPO idF vor der ZPO-Novelle 2002) des Erstgerichtes auf, überwies die Rechtssache gegen den Erstbeklagten gemäß § 475 Abs 2 ZPO an das Landesgericht Innsbruck und verwies die Rechtssache gegen die Zweitbeklagte zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Nach Vorlage des Aktes mit den Rekur... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt vom 8. 10. 1999 wurde ein Antrag des Klägers vom 9. 12. 1991 auf Gewährung der Invaliditätspension abgelehnt. Die dagegen vom Kläger erhobene und im Verfahren 36 Cgs 97/00h des Erstgerichtes behandelte Klage zog der damals unvertretene Kläger nach Durchführung eines Beweisverfahrens (Einholung von medizinischen und berufskundlichem Gutachten sowie Einvernahme des Klägers unter Beiziehung eines Dolmetschers) in der... mehr lesen...
Norm: ASGG §67ASGG §72ZPO §237 A
Rechtssatz: Die Klagsrücknahme durch den Versicherten in Sozialrechtsverfahren bedarf in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers (§ 72 Z 2 lit a ASGG). Durch die Zurücknahme der Klage tritt der durch die Klage außer Kraft getretene Bescheid nicht wieder in Kraft und gilt der Antrag des Versicherten soweit als zurückgezogen, als der darüber ergangene Bescheid durch die Klage außer Kraft getreten ist. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat zur Sicherung des klageweise erhobenen Begehrens auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der den Beklagten zu 1. und 2. verboten wurde, näher umschriebene Behauptungen unter näher umschriebenen Bedingungen aufzustellen; ein Teil des Sicherungsantrags wurde abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss teilweise und änderte ihn dahin ab, dass es das vom Erstgericht ausgesprochene Unterlassun... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hob das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Nach Vorlage des Aktes mit dem Rekurs der beklagten Partei und der Rekursbeantwortung der klagenden Partei zeigte die klagende Partei am 16. 8. 2002 beim Erstgericht die Vereinbarung des "ewigen" Ruhens des Verf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 12. 7. 2000 - kundgemacht am 19. 7. 2000 - wurde über das Vermögen des Vaters der Konkurs eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 22. 10. 1997 hatte das Landesgericht St. Pölten als Rekursgericht u. a. den einstweiligen Unterhalt des Minderjährigen Max, geboren am 26. 4. 1991, mit 6.075 S monatlich ab 3. 7. 1997 festgesetzt (ON 33). Auf dessen Grundlage beantragte der Minderjährige am 12. 7. 2001 Unterhaltsvorschüsse von 6.07... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Einlangen der Rechtssache beim Obersten Gerichtshof, jedoch vor der Entscheidung haben die beiden Kläger jeweils erklärt, die Klage zurückzuziehen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage zurückgenommen werden kann,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Schriftsatz vom 29. 11. 2001, beim Obersten Gerichtshof eingelangt am 10. 12. 2001, haben die Antragsteller den in Verhandlung gezogenen Sachantrag unter Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch zurückgezogen. Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG war daher in analoger Anwendung der §§ 483 Abs 3 letzter Halbsatz, 513 ZPO wie im
Spruch: zu entscheiden. Gemäß Paragraph 26, Absatz 2, WEG in Verbindung mit Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Schriftsatz vom 8. 11. 2001 - somit nach Einlangen der Rechtssache beim Obersten Gerichtshof, jedoch vor deren Entscheidung - hat der Kläger die Klage zurückgezogen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage zurückgeno... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 20. 7. 2001, der am 24. 7. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangt ist, die Klage zurückgezogen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage zurückgenommen werden kann, ist gemäß § 51... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung ad 1: Mit Schriftsatz vom 28. 2. 2001 - somit nach Einlangen der Rechtssache beim Obersten Gerichtshof, jedoch vor deren Entscheidung - hat der Kläger Friedrich F***** erklärt, die Klage zurückzuziehen. Gemäß § 72 Z 2 lit a ASGG bedarf der Versicherte zur Zurückziehung seiner Klage in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers. Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.000 - der allerdings für die Zeit der Ableistung des Präsenzdienstes durch den Minderjährigen auf S 2.000 herabgesetzt war - verpflichtet. Über Antrag des für den damals minderjährigen Philipp U***** bestellten Unterhaltssachwalters erhöhte das Erstgericht die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 30. 6. 1995 auf S 8.700, für die Zeit vom 1. 7... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. 9. 1999 (ON 1) bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien die Unterlassungsexekution und in der Folge gab es den Strafanträgen ON 2 - 5 und 7 - 15 jeweils statt und verhängte eine Geldstrafe. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss änderte das Rekursgericht diese Entscheidungen dahin ab, dass es sämtliche Anträge abwies. Gegen diese Entscheidung erhoben die betreibenden Parteien einen außerordentlichen Revisionsrekurs, mit dem sie ... mehr lesen...