Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Für ein Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 2 ASGG eignen sich nur Sachverhalte, aus denen eindeutige Rechtsfolgen abgeleitet werden können. Überdies ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es nicht Aufgabe Rechtsprechung ist, den Anwendungsbereich unbestimmter Gesetzesbegriffe ohne Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen besonderen Umstände generell und abstrakt einzugrenzen, etwa durch Setzung einer absoluten ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs.2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs.2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller stellte folgende Feststellungsbegehren: "I. Vertragslehr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichkeit ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §7ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Kollektivvertragsfähigkeit von katholischen Orden und Kongregationen (bzw auch deren Teilorganisationen) als Rechtsträger von Krankenanstalten. Entscheidungstexte 9 ObA 501/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 9 ObA 501/89 Veröff: JBl 1991,811 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzung, daß mindestens drei Arbeitnehmer von der zu fällenden Entscheidung betroffen sind, kann auch erst nach Einbringung des Antrages verwirklicht werden und muß nur zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen. Entscheidungstexte 9 ObA 501/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 9 ObA 501/89 Veröff: JBl 1991,811 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Auch mit der in § 54 Abs 2 ASGG genannten Wendung "für ihren Wirkungsbereich" wird nicht auf die Berechtigung zum Abschluss von Kollektivverträgen im Einzelfall abgestellt, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass eine kollektivvertragsfähige Körperschaft nur dann als Antragsteller oder Antragsgegner aufzutreten befugt ist, wenn ein entsprechendes Naheverhältnis zu dem vom Antrag betroffenen Personenkreis besteht,... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Der Problemkreis, der im Rahmen von Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG an den OGH herangetragen werden kann, ist nicht auf die Auslegung von Kollektivverträgen beschränkt, sondern kann arbeitsrechtliche Fragen jeder Art auf dem Gebiet der Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG umfassen, mögen sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aus einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet w... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrages aus, er vertrete eine Vielzahl von Landesvertragslehrern, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einem der antragsgegnerischen Bundesländer stehenden und auf deren Dienstverhältnisse die im § 39 Abs 1 Z 3 HGG 1985 BGBl Nr 87 (idF BGBl 1986/328, Art II Z 10) angeführten Bundesgesetze anzuwenden seien. Diese Vertragslehrer seien zu Mehrdienstleistungen im Sinn des... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Durch § 54 Abs 2 ASGG sollte die Möglichkeit eröffnet werden, abstrakte arbeitsrechtliche Fragen aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, die für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind, in einem außerstreitigen, zwischen den betreffenden Interessenvertretungen geführten Verfahren auf Grund eines behaupteten Sachverhaltes einer Klärung zuzuführen. Um die Parteienlegitimation (Prozeßstandschaft) von Ein... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß für die dem Geltungsbereich des VBG unterliegenden Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs 2 Z 3 ArbVG die Bestimmungen des ersten bis vierten Hauptstückes des ArbVG nicht anzuwenden sind, steht der Legitimation der Gebietskörperschaften für eine Beteiligung an einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG auch bezüglich solcher Dienstverhältnisse nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Mit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach § 6 ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89). Entscheidungstexte 9 ObA 513/89 Entscheidungstext OGH 20.1... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Kollektivvertragsverhandlungen hindern eine Antragstellung nach § 54 Abs 2 ASGG nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 503/89 Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObA 503/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085723 Dokumentnummer JJR_19891122_OGH0002_009O... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der für die beiden Fachgewerkschaften auftretende Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber iS des § 4 Abs 2 ArbVG (vgl Floretta-Strasser, Handkommentar zum ArbVG 1025 ff). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Die Antragslegitimation ist ebenso wie das Feststellungsinteresse auf Grundlage des vom Antragsteller behaupteten Sachverhaltes von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 9 ObA 502/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObA 502/89 Veröff: RdW 1990,25 = ZAS 1990/21 S 168 (Klein) 9 ObA 612/93 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen Dienstverträge abgeschlossen und zw... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt unter Berufung auf § 54 Abs. 2 ASGG die aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungen. Zur
Begründung: ihres Antrages führte sie aus, daß gemäß § 3 Abs. 2 ArbeitsruheG, BGBl. 144/1983, die Wochenendruhe für alle Arbeitnehmer spätestens am Samstag um 13.00 Uhr zu beginnen habe. In § 12 leg cit werde der Bundesminister für Arbeit und Soziales ermächtigt, in bestimmten Fällen durch Verordnung Ausnahmeregelungen zu erlassen. Mit Verordnung vom 18.J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: KV 83) enthält in § 8 unter der Überschrift "Gehaltsregelung" folgende Bestimmung: "(1) Für die Einreihung in das Gehaltsschema ist die Gliederung nach § 2 maßgebend, wobei den Angestellten unter den gleichen Voraussetzungen wie den Beamten des jeweiligen Bundeslandes die Erreichung höherer Dienstklassen möglich ist. (2) Die Besoldung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl. Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG, DRd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist als juristische Person öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Antrages (iVm dem Vorakt 9 Ob A 517/88) folgenden Sachverhalt: Der Antragsteller hat mit den Spitalsärzten in den Kärntner Lande... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Fragen der Verjährungsbestimmung nach § 54 Abs 5 ASGG werden nur ganz ausnahmsweise zum Gegenstand eines Feststellungsverfahrens gemacht werden können. Im vorliegenden Fall trifft dies zu, weil der Antragsteller als Dienstgeber der betroffenen Arbeitnehmer (sinngemäß) die Erklärung abgegeben hat, eine neuerliche Entscheidung nach § 54 Abs 2 ASGG "unabhängig vom weiteren Zeitfortschritt" gegen sich ge... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Erforderlich für einen Antrag gemäß § 54 Abs 2 ASGG ist nur, daß sich die Rechtsfrage des materiellen Rechts auf Arbeitsrechtssachen im Sinne des § 50 ASGG bezieht, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer also vor dem Arbeitsgericht und Sozialgericht klagen müßten. Die Rechtsfrage kann daher beliebige materiellrechtliche Probleme betreffen, sofern sie in Arbeitsrechtssachen zum Tragen kommen, auch wenn es sich um keine... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen 1. Dienstnehmern, die außerhalb der Kärntner Landes-Kranken-, H... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die ihm schon vor dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit ist weiterhin aufrecht (vgl. Floretta in Floretta-Strasser, ArbVG § 165 Erl 2.1 lit a; 9 Ob A 507/88 ua). Beide Parteien sin... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte vor, daß er Pensionist der V***-Alpine AG sei und von seinem ehemaligen Arbeitgeber vor die Wahl gestellt worden sei, einer einseitigen Kürzung seiner Pensionsansprüche um 40 % zuzustimmen oder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in einem vom Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie angestrengten Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG abzuwarten, in dem beantragt worden sei, daß die V***-Alpine AG nur zur Leistung der in der B... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des Wirkungsbereiches des Antragstellers ist so wie in § 54 Abs 1 ASGG im Sinne des persönlichen Wirkungsbereiches bei einer Gewerkschaft, also mitgliederbezogen, zu verstehen. Der Wirkungsbereich der einzelnen Fachgewerkschaften erstreckt sich aber nicht nur auf ihre Mitglieder, sondern auch auf nicht kollektivvertragsangehörige Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob ... mehr lesen...