Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Abweisung des Antrages auf Feststellung, daß die im Vierundvierzig-Stunden-Turnus-Dienst beschäftigten Vertragsbediensteten des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz, unabhängig von Urlauben und entgeltfortzahlungspflichtigen Krankenständen Anspruch auf eine Vergütung für verlängerten Dienstplan haben, die bei Pauschalierung pro Monat mindestens 17.32 Stundenentgelte zu betragen hat (die Festsetzung der Pausch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Abs2ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Der Pharmazeutische Reichsverband für Österreich, Organisation der angestellten Apotheker Österreichs, ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Österreichische Apothekerverband eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Sie sind daher im sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer, der Erstantragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Hingegen ist die Zweitantragsgegnerin gesetzliche Interessenvertreterin sowohl der selbständigen al... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Bestimmtheit von Feststellungsbegehren entwickelten Grundsätze sind auch auf die besonderen Feststellungsverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 602/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 602/92 Veröff: SZ 65/163 = DRdA 1993,369 (R Resch) = RdW 1993,81; hiezu Run... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1. Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund einer Standortverlegung ihres Betriebes gewährt die Beklagte jenen Arbeitnehmern, die nunmehr zum neuen Standort zureisen müssen, einen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten (teilweisen) Fahrtkostenersatz. Von dieser Regelung sind fünf im aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Angestellte, darunter auch der am 1. Juli 1950 geborene Vorsitzende des Angestelltenbetriebsrats, betroffen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Angestell... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Abweisung des Begehrens auf Feststellung der Gültigkeit und Wirksamkeit eines Kollektivvertrages wegen zu weiter Fassung und mangelnder Bestimmtheit. Entscheidungstexte 9 ObA 602/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 602/92 Veröff: SZ 65/163 = DRdA 1993,369 (R Resch) = RdW 1993,81 (Rungaldier, 78) ... mehr lesen...
Begründung: Im Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe vom 13.Juli 1988 (im folgenden: KV) ist unter anderem folgendes bestimmt: "...... 2. Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen (Essenspausen) darf wöchentlich 40 Stunden nicht übersteigen und ist auf 5 oder 6 Arbeitstage aufzuteilen. ... 3. Wöchentliche Ruhezeit a) Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Woch... mehr lesen...
Norm: KollV für das Hotel- und Gastgewerbe 13.07.1988 - Arbeiter Pkt12aASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Abweisung des Antrages auf Feststellung, daß den Arbeitnehmern, die unter den Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe fallen, für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen zusätzlich vom Lohnzuschlag von 1/22 des vereinbarten Monatslohnes gemäß Pkt 12 a des Kollektivvertrages noch das Feiertagsarbeits... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber, der Erstantragsgegner eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Zweitantragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverf... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Abs1ÄrzteG §38 Abs1ÄrzteG §40 Abs1ÄrzteG §43ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Mangels "Gegnerunabhängigkeit" und "Gegnerfreiheit" kommt den Ärztekammern keine Kollektivvertragsfähigkeit als Voraussetzung für eine Antragslegitimation gemäß § 54 Abs 2 ASGG zu. Entscheidungstexte 9 ObA 610/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObA 610/90 Veröff: SZ 64/48 = EvBl 1991/139 S 599 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden Feststellungsantrag begehrt die Antragstellerin letztlich die aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungen und bringt zu ihrer Antragslegitimation vor, daß sie als gesetzliche Interessenvertretung der Ärzte kollektivvertragsfähig im Sinne des § 54 Abs 2 ASGG iVm § 4 Abs 1 ArbVG sei. Sie sei dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern. Ihre Mitglieder seien überwiegend unselbstä... mehr lesen...
Begründung: Im Punkt XI des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs (kurz KV) ist unter der Überschrift "Jubiläumsgelder" folgendes angeordnet: Für langjährige Dienste werden den Arbeitnehmern nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens 1 Brutto-Monatsgehalt, 25 Jahren mindestens 1,5 Brutto-Monatsgehälter, 35 Jahren mindestens 2,5 Brutto-Monatsgehälter, 40 Jahren mindestens 3,5 Brutto-Monatsgehälter als einmalige Anerkennungzahlung ge... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Keine Subsidiarität der Feststellungsklage und § 54 Abs 1 ASGG zum Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs 2 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 34/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 9 ObA 34/91 Veröff: EvBl 1991/148 S 634 = RdW 1991,299 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers F*****, wider den Antragsgegner Ö*****, vertreten durch Dr. Wolf D. P*****, über den gemäß § 54 Abs 2 ASGG... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2B-VG Art89 Abs2
Rechtssatz: Dem im Sinne des § 54 Abs 2 ASGG einschreitenden Senat steht auch das Antragsrecht an den VfGH zu, da er auch in diesem Rahmen in der Rechtsprechung tätig wird. Entscheidungstexte 9 ObA 607/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 9 ObA 607/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Antragstellung an den VfGH ist eine "einstweilige Entscheidung" im Gesetz (§ 54 ASGG) nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 9 ObA 607/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 9 ObA 607/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085719 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Dem Antragsgegner ist es in einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG verwehrt, dem Antrag des Antragstellers nicht nur durch den Antrag auf Abweisung des Feststellungsvertrages, sondern überdies durch einen auf Feststellung des gegenteiligen Rechtes oder Rechtsverhältnisses, insbesondere durch einen auf die Negation des Feststellungsantrages des Antragstellers gerichteten Gegenantrag entgegenzutreten und die Bestimmu... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 18. 12. 1980, abgeschlossen zwischen dem F*** DER L*** I***, V*** DER S***, einerseits und dem Ö*** G***, G*** T***, B***, L***, andererseits, der für das gesamte Bundesgebiet für alle dem V*** DER S*** angehörenden Betriebe bzw selbständige Betriebsabteilungen und für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge gilt, bestimmt in seinem § 12 Abs 1 und 2 folgendes: "§ 12 Veränderungen des Arbeitsplatzes im Betrieb 1.) Bei vor... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung (hier einer bloßen Entgeltbestimmung) und einer Einzelarbeitsvertragsbestimmung (hier: über die Art der zu leistenden Arbeiten) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung im besonderen Feststellungsverfahren sein. Entscheidungstexte 9 ObA 608/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObA 608/90 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Fehlt es an der Behauptung eines Sachverhalts zur Gänze, ist der Antrag dem Antragsteller zur Verbesserung zurückzustellen. Kommt dieser dem Verbesserungsauftrag nicht nach, ist der Feststellungsantrag mangels Schlüssigkeit abzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 604/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 604/90 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrags im wesentlichen aus, daß zwischen ihm und dem Antragsgegner die Rechtsfrage strittig geworden sei, ob der nach § 28 des Kollektivvertrags für die Angestellten der Raiffeisenkassen gebührende Zuschuß zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension einem Dienstnehmer auch dann zustehe, wenn zum Zeitpunkt des Anfalls der gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension das Dienstverhältnis zu... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf kollektivrechtliche Normen, die Gesetze im materiellen Sinn sind, vermag die Behauptung eines Sachverhalts nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 9 ObA 604/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 604/90 9 ObA 608/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObA 608/90 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht Gegenstand eines Verfahrens gemäß § 54 Abs 2 ASGG, zu bloß allgemein aufgeworfenen Rechtsfragen jeweils Gutachten zu erstatten. Es ist nicht Sache des OGH, mögliche Fallgruppen zu variieren und rechtlich zu beurteilen. Die Entscheidung hat sich vielmehr im Rahmen der gestellten Anträge auf jene Beurteilung zu beschränken, die zum behaupteten Sachverhalt im Verhältnis der Schlüssigkeit steht. Soweit d... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragstellerin als auch die Erstantragsgegnerin sind gesetzliche Interessenvertretungen im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Zweitantragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Sie sind daher gemäß § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Antragstellerin führt zur
Begründung: ihrer aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsan... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Angestellter der Klägerin und wurde von ihr zum 30. Juni 1985 gekündigt. Nach Anfechtung dieser Kündigung beim Einigungsamt Graz sprach ihm das Erstgericht zu 13 Cga 188/85 mit Urteil vom 16.April 1987 den Betrag von S 361.756,50 brutto samt 4 % Zinsen seit 31.Dezember 1985 als Entgelt für die Zeit vom 1.Juli 1985 bis 31.Dezember 1985 mit der
Begründung: zu, daß die Kündigung zum 30.Juni 1985 nach dem ArbVG nicht rechtswirksam erfolgt sei. Dieses Urteil... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 19. 7. 1988 vom Österreichischen Gewerkschaftsbund zu 9 Ob A 517/88 gemäß § 54 Abs. 2 ASGG gestellten Antrages war ua. das Begehren auf Feststellung, daß den vor dem 20. 6. 1988, in eventu vor dem 1. 7. 1987, in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Land Kärnten aufgenommenen, in den Kärntner Landeskranken-, Heil- und Pflegeanstalten vorwiegend zu kaufmännischen und höheren nichtkaufmännischen Diensten oder Kanzleiarbeiten herangezogenen Dienstne... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrages (und des Eventualantrages) aus, in seinen Organisationsbereich fielen sämtliche Bedienstete des Landes Steiermark, darunter auch die am Konservatorium des Landes Steiermark beschäftigten Musiklehrer. Ein Teil dieser Musiklehrer sei vom Antragsgegner in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen worden, mit anderen habe der Antragsgegner einen Dienstvertrag auf d... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1ASGG §54 Abs2ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Es besteht kein Hindernis, daß denselben Gegenstand betreffende Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 und § 54 Abs 2 ASGG gleichzeitig anhängig sind. Die hemmende Wirkung des § 54 Abs 5 wird durch jedes dieser Verfahren ausgelöst und dauert über die Beendigung des Verfahrens nach § 54 Abs 2 ASGG hinaus bis zu Beendigung auch das Verfahrens nach § 54 Abs 1 ASGG an. En... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2stmk LVBG §2
Rechtssatz: Den mit mindestens einem Drittel der für Vollbeschäftigte vorgeschriebenen Wochendienstleistung beschäftigten "stundenweise honorierten Musiklehrern" am Konservatorium des Landes Steiermark stehen - soweit mit diesen Personen nicht Sonderverträge (Einzelsonderdienstverträge) im Sinne des § 36 VBG 1948 oder des Punktes 6.14 der Anlage 2 zur Steiermärkischen LVBGNov, LGBl 1984/34, bestehen - alle sich a... mehr lesen...