Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaft der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Ein Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG ist kein Rechtsmittelverfahren, sondern ein kontradiktorisch aufgebautes, wenngleich den außerstreitigen Verfahrensvorschriften unterworfenes Zwei-Parteien-Verfahren. Entscheidungstexte 9 Na 501/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 9 Na 501/88 9 Ob 63/97y Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der P*** und M***-B***-E***; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (14 Ob 501/87, 14 Ob A 502/87; 9 Ob A... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer und der Antragsgegner eine solche der Arbeitgeber im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die ihnen schon vor dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit ist weiterhin aufrecht (vgl. Floretta in Floretta-Strasser, ArbVG § 165 Erl. 2.1 lit. a und 2.2 lit. f). Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Antrages aus, daß § 10 A... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Streitigkeiten über den obligatorischen Teil eines Kollektivvertrags gehören nicht zu den Arbeitsrechtssachen im Sinne des § 50 ASGG; die allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 54 Abs 2 ASGG sind dadurch nicht erfüllt. Entscheidungstexte 9 ObA 515/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 515/88 Veröff: SZ 61/252 = Arb 10750 ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei und Antragsgegnerin (in Hinkunft kurz antragstellende Partei genannt) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr, wie unbestritten ist, vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß dem § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Die Antragsgegnerin und antragstellende Partei (in Hinkunft kurz... mehr lesen...
Norm: ASVG §60 Abs1ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Dienstgeber zwar das Entgelt an den Dienstnehmer gezahlt, die Dienstnehmeranteile aber unverschuldeterweise nicht einbehalten hat, darf er diese Anteile nur insoweit einbehalten, als sie gemeinsam mit dem auf das laufende Arbeitsentgelt entfallenden Anteil das Ausmaß der Dienstnehmeranteile für zwei Lohnzahlungszeiträume nicht übersteigen. Wenn hingegen der Dienstnehmer auch das Entgelt an d... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr, wie unbestritten ist, vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; Diese Zuerkennung galt gemäß dem § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Beide Parteien sind daher im ... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Für das besondere Feststellungsverfahren vor dem OGH besteht kein Anwaltszwang. Entscheidungstexte 14 ObA 501/87 Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 501/87 Beisatz: § 54 Abs 2 ASGG. (T1) Veröff: SZ 60/81 = WBl 1987,215 = RZ 1987/72 S 272 = Arb 10642 = ZAS 1989/6 S 25 (Eccher-Oberhofer) European ... mehr lesen...