RS OGH 1989/12/20 9ObA513/89, 9ObA52/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1989
beobachten
merken

Norm

ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Durch § 54 Abs 2 ASGG sollte die Möglichkeit eröffnet werden, abstrakte arbeitsrechtliche Fragen aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, die für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind, in einem außerstreitigen, zwischen den betreffenden Interessenvertretungen geführten Verfahren auf Grund eines behaupteten Sachverhaltes einer Klärung zuzuführen. Um die Parteienlegitimation (Prozeßstandschaft) von Einzelpersonen und Belegschaftsorganen abzugrenzen, wurde sie auf die kollektivvertragsfähigen Körperschaften beschränkt, weil auf diese Weise eine repräsentative Vertretung der beteiligten Personen oder Personengruppen sichergestellt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085651

Dokumentnummer

JJR_19891220_OGH0002_009OBA00513_8900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten