RS OGH 1989/12/20 9ObA513/89

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Veröffentlicht am 20.12.1989
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Norm

ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Mit dem Erfordernis der Kollektivvertragsfähigkeit soll nur eine Interessenwahrung durch die hiezu im arbeitsrechtlichen Bereich typischerweise berufenen Verbände statuiert werden, wobei allerdings der Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigungen nach § 6 ArbVG zu beachten ist (9 Ob A 502/89).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085695

Dokumentnummer

JJR_19891220_OGH0002_009OBA00513_8900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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