RS OGH 1990/5/9 9ObA501/89

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Norm

ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Die Voraussetzung, daß mindestens drei Arbeitnehmer von der zu fällenden Entscheidung betroffen sind, kann auch erst nach Einbringung des Antrages verwirklicht werden und muß nur zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085708

Dokumentnummer

JJR_19900509_OGH0002_009OBA00501_8900000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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