Norm
ASGG §54 Abs2Rechtssatz
Die Voraussetzung, daß mindestens drei Arbeitnehmer von der zu fällenden Entscheidung betroffen sind, kann auch erst nach Einbringung des Antrages verwirklicht werden und muß nur zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085708Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_009OBA00501_8900000_006