Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerd H***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich in der Zeit vom November 1987 bis zum Jahr 2003 in Wien und an anderen Orten auf andere als die in §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er in 21 Ausgaben des von ihm in einer Auflage von jeweils zumindest 5.000 Exemplaren herausgegebenen periodischen Druckwerks „HALT" im U... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem, auch den Mitangeklagten Peter N***** betreffendem - Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 30. April 2004, GZ 15 Hv 68/04h-37, wurde Norbert K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ (richtig) 15, 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2004 in Waidhofen/Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Peter N***** und dem gesondert verfolgten Balazs J*... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** und Ismail Ö***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A/I), der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142, 143 zweiter Fall StGB (A/II) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Selcuk T***** ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70EU-JZG §31StPO §493StPO §494a
Rechtssatz: Der Grundsatz der Spezialität steht auch einem Widerruf der bedingten Nachsicht einer über den Angeklagten früher verhängten Strafe entgegen. Denn der Widerruf der bedingten Nachsicht einer Strafe, auf die sich die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckt, ist der (weiteren) Verfolgung und Verurteilung gleichzuhalten. Der Vollzug einer widerrufenen Strafe ohne Zustimmung der ausliefernden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexej K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er an mehreren Orten in Tirol, Vorarlberg und Salzburg teils als Alleintäter, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter und in wechselnder Beteiligung durch Einbruch fremde bewegliche Sachen in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Rudolf P***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall, Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (I.), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB idF BGBl 1974/60 (II.), des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60 (III. 1.), des schweren sexuellen Missbrauchs von... mehr lesen...
Gründe: Halim H***** wurde (1.) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB und (2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 25. Juli 1999 zwischen Hevlin und Hrabetice in Tschechien versucht, Halim H***** wurde (1.) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB und (2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Dr.Ernst W***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12.Juni 1997, GZ 1 c Vr 11262/95-307, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren verurteilt. Dr.Ernst W***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12.Juni 1997, GZ 1 c römisch fünf r 11262/95-307, des Verbrechens des schweren Betruge... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art14StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Ob der ersuchte Staat zur Auslieferung vertraglich verpflichtet war und die erforderlichen Formalitäten der Auslieferung beachtet hat, ist im österreichischen Strafverfahren nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 11 Os 85/95 Entscheidungstext OGH 25.07.1995 11 Os 85/95 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art16 Abs4
Rechtssatz: Entscheidend ist, daß das Aulieferungsbegehren innerhalb der in Art 16 Abs 4 Eur Auslieferungsabk genannten Frist von vierzig Tagen einlangt. Daß die Originalunterlagen erst nach Ablauf der Frist übergeben wurden, vermag an der Rechtzeitigkeit des Begehrens nichts zu ändern. Entscheidungstexte 11 Os 85/95 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art16 Abs4
Rechtssatz: Da ein Überschreiten der Frist des Art 16 Abs 4 Eur Auslieferungsabk zur Vorlage des Auslieferungsersuchens nur Auswirkungen auf die Haft, nicht aber auf die Zulässigkeit der Auslieferung hat, bewirkt eine erst nach der vierzigtägigen Frist erfolgte Übergabe eines Auslieferungsbegehrens keinen Ausschluß der Verfolgung wegen der in der bewilligenden Auslieferung angeführten Straftaten im ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art14StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Selbst eine Fehlerhaftigkeit des ausländischen Auslieferungsverfahrens vermag die Verfolgbarkeit durch österreichische Gerichte nicht zu beeinträchtigen. Diese sind in ihrer Jurisdiktion lediglich durch die Spezialität der Auslieferung eingeschränkt (Art 14 des auch im Verhältnis zu Liechtenstein anwendbaren Eur Auslieferungsabk; § 70 ARHG). Entscheid... mehr lesen...
Norm: ARHG §70StPO §281StPO §345
Rechtssatz: Aus der vom ersuchten Staat vorgenommenen Reihenfolge bei der Durchführung einer von mehreren Staaten begehrten Auslieferung kann eine Urteilsnichtigkeit unter keinen Umständen abgeleitet werden. Entscheidungstexte 14 Os 146/93 Entscheidungstext OGH 17.05.1994 14 Os 146/93 European Case... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Auslieferungsvertrag Österreich - Belgien ArtX Abs2
Rechtssatz: Gemäß Art X Abs 2 des Staatsvertrages mit dem Königreich Belgien bedarf es keiner förmlichen Nachtragsauslieferung, wenn der Beschuldigte selbst mit seiner Verfolgung (in Österreich) einverstanden ist. Entscheidungstexte 15 Os 49/94 Entscheidungstext OGH 05.05.1994 15 Os 49/94 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art14
Rechtssatz: Durch die Überstellung einer Person ohne förmliche Auslieferung nach Österreich verzichtet der fremde Staat auf die Ausübung des ihm zustehenden Strafverfolgungsrechtes; in diesem Fall findet der Grundsatz der Spezialität (§ 70 ARHG) keine Anwendung. Entscheidungstexte 13 Os 107/92 Entscheidungstext OGH 21.10.1992 13 Os 107/92 V... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Mai 1934 geborene Kaufmann Adalbert R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der Untreue als Beteiligter durch sonstigen Tatbeitrag nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 und § 15 StGB (Punkt II/1/a und b sowie II/2/b und c) und des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter durch sonstigen Ta... mehr lesen...
Norm: ARHG §70
Rechtssatz: Ob den ersuchten Staat eine vertragliche Verpflichtung zur Auslieferung trifft, ist im österreichischen Strafverfahren (nach Erwirkung der Auslieferung) nicht zu überprüfen, weil Auslieferungsverträge nur Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsstaaten begründen. Entscheidungstexte 13 Os 90/90 Entscheidungstext OGH 16.10.1991 13 Os 90/90 Veröff... mehr lesen...
Norm: ARHG §11ARHG §70
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit (Prinzip der identen
Norm: ) kommt es nur darauf an, ob der dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegende Sachverhalt nach dem Recht sowohl des ersuchenden wie auch des ersuchten Staates mit gerichtlicher Strafe bedroht ist. Daß hingegen die den Gegenstand der Auslieferung bildende Tat in beiden Rechtsbereichen derselben Deliktstype unterstellt werde (Identität der... mehr lesen...
Norm: ARHG §11ARHG §70
Rechtssatz: Eine Auslieferung zur Strafverfolgung und Bestrafung durch den ersuchten Staat bedeutet der Sache nach die Aufgabe des diesem Staat gegen den Ausgelieferten zustehenden Strafverfolgungsrechtes und stellt somit im Ergebnis einen Verzicht auf die Ausübung eines Hoheitsrechtes dar. Wenn zwischen zwei Staaten durch einen Vertrag die gegenseitige Auslieferung von Personen unter bestimmten Voraussetzungen zugesicher... mehr lesen...
Norm: ARHG §70
Rechtssatz: Bei Änderung der rechtlichen Beurteilung einer von der Auslieferungsbewilligung erfaßten Straftat bedarf es keineswegs in jedem Fall einer neuerlichen Zustimmung des ersuchten Staates zur strafgerichtlichen Verfolgung und Bestrafung auch unter den geänderten rechtlichen Aspekten. Eine Änderung der rechtlichen Würdigung des eine auslieferungsfähige strafbare Handlung verwirklichenden Sachverhaltes, auf den sich die Aus... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Harald K***** (zu I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Deliktsfall StGB sowie (zu II) des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I): gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlu... mehr lesen...
Norm: ARHG §60ARHG §70
Rechtssatz: Hat der ersuchte Staat von der Fortsetzung eines Auslieferungsverfahrens Abstand genommen, weil der Beschuldigte bereits im Zuge einer Übernahme der Strafverfolgung dem ersuchenden Staat übergeben worden ist, kommen die Grundsätze des Auslieferungsverfahrens nicht mehr zum Tragen. Daher gilt in diesem Fall der Grundsatz der Spezialität nicht, weil in § 60 ARHG (anders als in § 70 ARHG) ein solcher nicht normie... mehr lesen...
Gründe: Anläßlich der durch formlose Übergabe bewirkten (vereinfachten) Auslieferung des österreichischen Staatsbürgers Rene Paul W*** aus der Schweiz nach Österreich hatte das zuständige Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen zunächst ausdrücklich nur die Verfolgung wegen der im Haftbefehl des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. November 1986 (richtig: im Steckbrief dieses Gerichtes vom 12. Dezember 1986, GZ 20 Vr 1715/86-25) angeführten strafbaren Handlungen bewilligt (ON 46, 49, 56... mehr lesen...
Norm: ARHG §70
Rechtssatz: Nachträgliche Ausdehnung der Auslieferungsbewilligung beseitigt insoweit das Verfolgungshindernis der Spezialität der Auslieferung. Entscheidungstexte 11 Os 156/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 156/88 Veröff: JBl 1989,398 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087152... mehr lesen...
Norm: ARHG §70Eur Auslieferungsübk Art14
Rechtssatz: Ein aus der vereinfachten Auslieferung im allgemeinen ableitbarer Verzicht auf die Einhaltung der Spezialität kann bei ausdrücklichen gegenteiligen Erklärungen des ausliefernden Staates nicht angenommen werden. Entscheidungstexte 11 Os 156/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 156/88 Veröff: JBl 1989,398 ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70
Rechtssatz: Der Spezialitätsgrundsatz schließt nicht aus, Umstände, die eine Straftat darstellen, auf die sich die Auslieferung nicht erstreckt, bei der Überzeugungsbildung hinsichtlich der Auslieferungstat als Indiz zu berücksichtigen. Veröff: NStZ 1987,417 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1987:RS0104092 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ARHG §70EU-JZG §31 Abs1
Rechtssatz: Spezialität der Auslieferung: Die ausgelieferte Person kann zwar nicht wegen einer Tat verfolgt und bestraft werden, die nicht Gegenstand der Auslieferungsbewilligung ist. Das Verbot bezieht sich aber nur auf den Sachverhalt, nicht aber auf eine Änderung der rechtlichen Würdigung, sofern dadurch nicht die Tat den Charakter der Auslieferungsfähigkeit verliert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.April 1930 geborene derzeit beschäftigungslose Kaufmann Georg U*** des Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB sowie des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt, weil er in Wien I./ mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich bzw. die von ihm als Geschäftsführer vertretene "Ö*** Z***, Z***- & Z***-Gesellschaft mbH" unrechtmäßig zu bereichern, dur... mehr lesen...