Norm
ARHG §70Rechtssatz
Ob der ersuchte Staat zur Auslieferung vertraglich verpflichtet war und die erforderlichen Formalitäten der Auslieferung beachtet hat, ist im österreichischen Strafverfahren nicht zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0073383Dokumentnummer
JJR_19950725_OGH0002_0110OS00085_9500000_001