RS OGH 1987/4/15 2StR697/86

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Veröffentlicht am 15.04.1987
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Norm

ARHG §70

Rechtssatz

Der Spezialitätsgrundsatz schließt nicht aus, Umstände, die eine Straftat darstellen, auf die sich die Auslieferung nicht erstreckt, bei der Überzeugungsbildung hinsichtlich der Auslieferungstat als Indiz zu berücksichtigen.

Veröff: NStZ 1987,417

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1987:RS0104092

Dokumentnummer

JJR_19870415_AUSL000_002STR00697_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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