Norm
ARHG §70Rechtssatz
Aus der vom ersuchten Staat vorgenommenen Reihenfolge bei der Durchführung einer von mehreren Staaten begehrten Auslieferung kann eine Urteilsnichtigkeit unter keinen Umständen abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0087151Dokumentnummer
JJR_19940517_OGH0002_0140OS00146_9300000_001