RS OGH 1988/12/20 11Os156/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1988
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Norm

ARHG §70
Eur Auslieferungsübk Art14

Rechtssatz

Ein aus der vereinfachten Auslieferung im allgemeinen ableitbarer Verzicht auf die Einhaltung der Spezialität kann bei ausdrücklichen gegenteiligen Erklärungen des ausliefernden Staates nicht angenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0073380

Dokumentnummer

JJR_19881220_OGH0002_0110OS00156_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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