Norm
ARHG §70Rechtssatz
Ein aus der vereinfachten Auslieferung im allgemeinen ableitbarer Verzicht auf die Einhaltung der Spezialität kann bei ausdrücklichen gegenteiligen Erklärungen des ausliefernden Staates nicht angenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0073380Dokumentnummer
JJR_19881220_OGH0002_0110OS00156_8800000_001