Der Beschwerdeführer war zuletzt vom 1. Juli 2001 bis 31. August 2002 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Seit dem 26. November 2002 bezieht er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass ihm gemäß § 33 AlVG in Verbindung mit § 2 Notstandshilfeverordnung ab 26. Juni 2003 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 4,94 gebühre. Als Berechnungsgrundlage für das auf seinen Notstands... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36 Abs1;AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;AlVG 1977 §36 Abs5;AlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240;
Rechtssatz: Der von Arbeitslosigkeit Betroffene kann nicht die aus seiner früheren Lebensführung resultierend... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 10 Stammrechtssatz Um überhaupt zu einer Anrechnung auf die Notstandshilfe zu führen, muss das Einkommen des Partners nach Abzug der Steuer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht seit 1995 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides aus, die Auszahlung der Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses an die Beschwerdeführerin werde mit 1. Juli 2004 mangels Notlage eingestellt. Einem Scheidungsvergleich vom 22. November 1994 zufolge habe die Beschwerdeführerin gegenüber ihrem geschie... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0107 E 20. Dezember 2000 RS 2
(Hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Für den Bezug der Notstandshilfe wird vom Arbeitslosen zwar verlangt, dass er - im Wesentlichen wie beim Arbeitslosengeld - bestimmte Vorau... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Notstandshilfe vom 25. Mai 2004 mangels Notlage gemäß § 33 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass eine der Voraussetzungen für den Bezug von Notstandshilfe gemäß § 33 AlVG das Vorliegen von Notlage sei. Diese sei dann gegeben, wenn das Einkommen des Arbeitslosen oder dessen Ehepartners/Lebensgefährten... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §6 Abs2;
Rechtssatz: § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung stellt ausschließlich darauf ab, ob der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich zum Unterhalt der jeweiligen Personen beiträgt. Eine Einschränkung, wonach derartige Unterhal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Notstandshilfeanspruch der Beschwerdeführerin "gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 20 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609/1977 - AlVG) in geltender Fassung für den Zeitraum 9.4.2002 bis 31.3.2003 von EUR 13,04 auf EUR 0,06 täglich neu bemessen und der zu Unrecht bezogene Betrag von EUR 4.633,85 gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben." In der Begründung: führte die Behörde nach der Wie... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0196 E 3. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die Notstandshilfe hat - anders als das Arbeitslosengeld - den Charakter einer subsidiären Leistung, die nur dann gebührt, wenn dem Arbeitslos... mehr lesen...
Nach Ausweis der Verwaltungsakten hat der am 29. Oktober 1946 geborene Beschwerdeführer zuletzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 20 Wochen am 26. November 1998 erschöpft und bezieht seither Notstandshilfe. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice stellte auf Grund seines zuletzt gestellten Antrages vom 2. August 2002 mit Bescheid vom 25. September 2002 fest, dass ihm vom 2. August bis zum 31. August 2002 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 10,8... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer stellte mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformular, ausgegeben am 25. August 1995, am 22. August 1996, am 29. August 1997, am 26. August 1998 und am 23. August 1999 Anträge auf Zuerkennung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuss. Die Fragen nach einer Beschäftigung bzw. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verneinte er jeweils. Die Frage nach einem eigenen Einkommen beantwortete er bei der Antragstellung am 25. August 1995 mit einem Hinweis auf ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Die Notstandshilfe gebührt auf Grund ihres Charakters einer subsidiären Leistung nur dan... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Notlage ist insoweit nicht anzunehmen, als das anzurechnende Einkommen aus einer unselbs... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Bei Prüfung der Voraussetzungen einer Notlage ist grundsätzlich auf das tatsächliche Einkommen abzustellen und nicht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 1. Juni 2001 einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Diesem Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 13. Juni 2001 mangels Notlage keine Folge gegeben. In ihrer Berufung gegen diesen Bescheid führte die Beschwerdeführerin aus, dass als Grundlage für die Berechnung eines Anspruches auf Notstandshilfe das Gehalt ihres Lebensgefährten herangezogen worden sei. Ihr Lebensunterhalt könne jedoch nicht über... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin mangels Notlage keine Notstandshilfe zuerkannt. Das gemäß § 6 der Notstandshilfeverordnung anzurechnende Einkommen des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin übersteigt nach der Begründung: das Ausmaß der Notstandhilfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde. Die b... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240; Beachte Besprechung in:RdW 2002, 672; DRdA 2003, 199; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 10 ... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0240 E 18. Februar 2004 2002/08/0276 E 18. Februar 2004 Rechtssatz: Um überhaupt zu einer Anrechnung auf die Notstandshilfe zu führen, muss das Einkommen des Partners nach Abzug der Steuern, sozialen Abgaben und Werbungskosten (also netto) den jeweiligen Freibetrag übersteigen. Die Notstandshilfe fällt nur insoweit weg, als das Partner-Nettoeinkommen die Freigrenze überschreitet, und erlischt daher erst dann zur Gänze, wenn dieses... mehr lesen...
Die seit 1996 im Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung stehende Beschwerdeführerin stellte am 2. Februar 1998 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulares den Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe. Im Antrag wurde die Frage nach einer Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit und einem Einkommen verneint. Am 2. Februar 1999 beantragte sie neuerlich unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formblattes die Gewährung von Notstandshilfe. A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0196 E 3. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die Notstandshilfe hat - anders als das Arbeitslosengeld - den Charakter einer subsidiären Leistung, die nur dann gebührt, wenn dem Arbeitslos... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die seit Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, hat am 22. September 1999 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formblattes neuerlich die Gewährung von Notstandshilfe beantragt. Im Antrag hat sie zur Frage nach einem eigenen Einkommen angegeben, sie erhalte Unterhaltsleistungen von monatlich S 6.138,--. Dieser Antrag ist mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid abgewiesen worden. In der Begründung: hat... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe hat - anders als das Arbeitslosengeld - den Charakter einer subsidiären Leistung, die nur dann gebührt, wenn dem Arbeitslosen (nach Maßgabe der auf Grund des § 36 AlVG erlassenen Notstandshilfe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. Jänner 1985 bis 30. April 1988 und vom 16. Mai 1988 bis 30. September 1989 als Sekundararzt in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Wiener Gebietskrankenkasse. Nachdem dem Beschwerdeführer antragsgemäß ab 7. März 1991 Arbeitslosengeld und in der Folge Notstandshilfe gewährt worden war, beantragte er neuerlich die Gewährung von Notstandshilfe. Für seine Anträge vom 6. August 1993 per 4. August 1993, vom 21. Juli 1994,... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0107 E 20. Dezember 2000 RS 2(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Für den Bezug der Notstandshilfe wird vom Arbeitslosen zwar verlangt, dass er - im Wesentlichen wie beim Arbeitslosengeld - bestimmte Voraus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog bis zum 17. Oktober 1993 Notstandshilfe, war vom 18. Oktober 1993 bis zum 17. Jänner 1994 in eine Maßnahme nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz eingegliedert und begehrte am 17. Jänner 1994 beim Arbeitsamt Klagenfurt wieder Notstandshilfe. Mit Bescheid vom 13. April 1994 sprach das Arbeitsamt Klagenfurt - nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Beschwerdeführer, in dessen Verlauf auch eine anonyme Anzeige eines "empörten Steuerzahler... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe ist - insofern wie das Arbeitslosengeld - eine Leistung aus einer das Risiko der Einkommenslosigkeit infolge Verlustes der Beschäftigung deckenden Versicherung, die zwar - anders als das Arbeitslosengeld - wegen des Fehle... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Zum Kauf eines Hauses verwendete Ersparnisse und fiktive Mieteinnahmen, die nicht erzielt werden, sondern nur erzielt werden könnten, sind kein bei der Frage nach dem Vorliegen einer Notlage zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitslosen.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Für den Bezug der Notstandshilfe wird vom Arbeitslosen zwar verlangt, dass er - im Wesentlichen wie beim Arbeitslosengeld - bestimmte Voraussetzungen für seine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllt und an den Vermittlungsbemühunge... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neusiedl am See vom 1. April 1992 wurde die Ehe der Beschwerdeführerin mit MS mit der Wirkung geschieden, daß sie mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses aufgelöst sei. Die Rechtskraft des Beschlusses wurde am 27. April 1992 vom genannten Bezirksgericht bestätigt. In dem am 25. März 1992 gemäß § 55 Abs. 2 Ehegesetz geschlossenen Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Ehegatte der Beschwerdeführerin, ihr einen (wertgesicherten) monatlichen ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2 litc;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §5 Abs1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §3;
Rechtssatz: Da die Anspruchswerberin im Zeitpunkt der Antragstellung auf Gewährung der Notstandshilfe von ihrem geschiedenen Ehegatten tatsächlich eine Unterhaltsleistung bezog und diese die zustehende Notstandshilfe überstieg, war es nich... mehr lesen...