RS Vwgh 2000/12/20 95/08/0107

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33 Abs2;
AlVG 1977 §33 Abs3;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §2 Abs2;

Rechtssatz

Zum Kauf eines Hauses verwendete Ersparnisse und fiktive Mieteinnahmen, die nicht erzielt werden, sondern nur erzielt werden könnten, sind kein bei der Frage nach dem Vorliegen einer Notlage zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitslosen. Sie sind daher in die Prüfung der Frage, ob sich die notwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeitslosen mit dessen Einkommen befriedigen lassen, grundsätzlich nicht einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995080107.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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