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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §33 Abs2;Rechtssatz
Zum Kauf eines Hauses verwendete Ersparnisse und fiktive Mieteinnahmen, die nicht erzielt werden, sondern nur erzielt werden könnten, sind kein bei der Frage nach dem Vorliegen einer Notlage zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitslosen. Sie sind daher in die Prüfung der Frage, ob sich die notwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeitslosen mit dessen Einkommen befriedigen lassen, grundsätzlich nicht einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995080107.X01Im RIS seit
18.02.2002