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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §33 Abs2 litc;Rechtssatz
Da die Anspruchswerberin im Zeitpunkt der Antragstellung auf Gewährung der Notstandshilfe von ihrem geschiedenen Ehegatten tatsächlich eine Unterhaltsleistung bezog und diese die zustehende Notstandshilfe überstieg, war es nicht rechtswidrig, wenn die belBeh den Wegfall der Notlage annahm, zumal die von der Anspruchswerberin bezogene Unterhaltsleistung nicht zu jenen Leistungen gehört, die gem § 3 NotstandshilfeV bei der Beurteilung, ob Notlage vorliegt, außer Betracht zu lassen sind (Hinweis E 21.11.1989, 89/08/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080189.X02Im RIS seit
18.10.2001