Die 1970 geborene Beschwerdeführerin studiert seit 1. Oktober 2001 als ordentliche Hörerin an der Universität Wien. Sie war vom 18. November 2002 bis 30. November 2006 als Sozialarbeiterin beim Caritas Verband Wien im Bereich der Flüchtlingsbetreuung angestellt. Als erstmalige Inanspruchnahme einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezog sie für den Zeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 30. November 2006 Weiterbildungsgeld. Das Dienstverhältnis war während dieses Zeitraumes gemäß ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0061 E 25. April 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber vermutet für den Regelfall eine objektive Unvereinbarkeit eines Studiums mit einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Arbeitslosengeld soll dazu dienen, den Entgeltausfall na... mehr lesen...
Die 1965 geborene Beschwerdeführerin ist seit 1989 zum Studium der Psychologie an der Universität Wien immatrikuliert, hat den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung 1995 abgeschlossen und danach keine weiteren Prüfungen gemacht. Von November 1999 bis April 2002 arbeitete sie beim ORF Niederösterreich, anschließend bezog sie Wochengeld auf Grund der Geburt ihres Sohnes im August 2002 und im anschließenden Karenzurlaub Kinderbetreuungsgeld. Nach dem Ende des Karenzurlaubes setzte sie ih... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/08/0197 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/08/0061 E 25. April 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber vermutet für den Regelfall eine objektive Unvereinbarkeit eines Studiums mit einer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Prandaugasse betreffend Einstellung des Arbeitslosengeldbezuges ab 1. Juni 2005 mangels Arbeitslosigkeit keine Folge gegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin ab 12. Jänner 2005 Arbeitslosengeld in der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld, den er mit einem am 28. Februar 2005 ausgegebenen Formular mit dem Tag der Geltendmachung zum 14. März 2005 gestellt hatte, abgewiesen. Als entscheidungswesentlicher Sachverhalt stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 23. August 2004 bis 24. Februar 2005 (Entgeltende 13. März 2005) als wissenschaftlicher Mitarb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 31. Mai 2002 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. In dem Antragsformular gab er an, derzeit nicht in Beschäftigung zu stehen. Er kreuzte jedoch die Antwort "Ja" auf die Frage an "Ich war bzw. bin selbständig erwerbstätig (z.B. Gewerbebetrieb, Werkvertrag, freiberufliche Tätigkeit)" mit der Ergänzung "Gerichtsgutachten, Film". Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Esteplatz vom 27. Juli 2004 wurde der Bezu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0050 E 22. Jänner 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der gesamte Zeitraum, während dessen eine selbstständige Erwerbstätigkeit durch das entgeltliche Anbieten von Dienstleistungen ausgeübt wird, als Zeitraum derselben anz... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Zulassung zum Studium an einer Universität in der Regel zu einer überwiegenden Inanspruchnahme des Studierenden durch die Ausbildung führt. Von dieser Annahme wird nur bei Vorliegen einer längeren Parallelität von Studium und Berufstätigkeit ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze72/01 Hochschulorganisation
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;UniversitätsG 2002 §59 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Im Sinne des § 12 Abs. 3 lit. f AlVG schließt schon die Zulassung als ordentlicher Hörer an der Universität die Arbeitslosigkeit aus, wobei es nicht mehr darauf ankommt, in welchem Umfang das Studium, zu dem der Auszubildende zugelassen wird, a... mehr lesen...
Am 12. Dezember 2005 wurde mit der Beschwerdeführerin vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine Niederschrift zum Gegenstand "Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung" aufgenommen. Darin wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführerin am 17. November 2005 eine Beschäftigung als Verkäuferin beim Dienstgeber B. GmbH mit einer Entlohnung von "brutto Kollektivvertrag" zugewiesen worden sei. Möglicher Arbeitsantritt sei der 6. Dezember 2005 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 lita;AlVG 1977 §12 Abs3 litg;AlVG 1977 §12 Abs3 liti;AlVG 1977 §12 Abs6 lita;AlVG 1977 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0040 E 15. Mai 2002 RS 2 Stammrechtssatz Wie sich aus § 12 Abs. 3 und 6 AlVG ergibt, bewirkt nicht jedes Dienstverhältnis, dass Arbeitslosigkeit nicht vorliegt. § 12 Abs. 3 lit. g und i s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer legte seinem am 27. März 2006 ausgegebenen Antrag auf Arbeitslosengeld eine Arbeitsbescheinigung über eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vom 1. Mai 1989 bis zum 31. März 2006 mit einem Ende des Entgeltanspruches am 4. April 2006 bei. Im Antragsformular bejahte er die Frage, ob er sich in Ausbildung (Schule, Hochschule, Fachhochschule, Kurs, Lehrgang, Praktikum, usw.) befinde, und fügte hinzu "Lehrgang (Donau Uni Krems)". Dem Antragsformular war... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin suchte am 12. August 2005 beim Arbeitsmarktservice Wien, Regionale Geschäftsstelle Währinger Gürtel (in der Folge AMS Währinger Gürtel), um Arbeitslosengeld an. Auf dem von ihr unterzeichneten Antragsformular kreuzte sie bei der Frage "Ich befinde mich in Ausbildung (Schule, Hochschule, Fachschule, Kurs, Lehrgang, Praktikum, usw.)" das Feld "Nein" an. Aufgrund des Antrags wurde ihr Arbeitslosengeld gewährt. Während eines Termins beim AMS Währinger Gürtel am... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studierte von 1996 bis 1999 an der Princess Sumaya University of Technology. Vom 17. August 2001 bis 15. Mai 2003 war er bei der S AG beschäftigt. Zu dieser Zeit hat der Beschwerdeführer nach den Feststellungen der belangten Behörde keine Ausbildung bzw. kein Studium absolviert. Am 16. Juni 2003 stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Am 9. Oktober 2003 nahm der Beschwerdeführer ein Studium als ordentlicher Hörer an der Technischen Universität Wien auf,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem der Bezug des Beschwerdeführers von Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 19. Jänner bis zum 31. Mai 2005 widerrufen und der in diesem Zeitraum bezogene Betrag von EUR 3.802,47 zurückgefordert wurde, keine Folge gegeben. In der Begründung: ging die belangte Behörde von folgendem Sachverhalt aus: "Sie waren laut Arbeitsb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/08/0217 E 25. April 2007 RS 1 Stammrechtssatz Wenn Ausbildungsvorschriften zeigen, dass ein Lehrgang auf Berufstätige zugeschnitten ist, ist ein derartiger Lehrgang nicht unter § 12 Abs. 3 lit. f AlVG zu subsumieren. Bei Beantwortung der Frage, ob ein Lehrgang für Berufstätig... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0109 E 30. Jänner 2002 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 4. Oktober 2001, 98/08/0065) begründet die Ausbildung in einer Schule oder in einem schulähnlichen geregelten Lehrgang kraft Gesetzes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0036 E 8. September 1998 RS 4
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die mehrwöchige "kursfreie" Zeit zwischen zwei von einander klar abgegrenzten Ausbildungsblöcken ist der Ausbildungszeit nicht zuzurechnen, weil der Arbeitsuchende während dieser Zeit ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
Rechtssatz: Auf die Ausbildungsvorschriften kommt es dann nicht mehr an, wenn die unwiderlegliche Vermutung des § 12 Abs. 3 lit. f AlVG, der Teilnehmer an der Ausbildungsveranstaltung stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, schon wegen des zeitlichen Zuschnitts der Veranstaltung auf Berufstätige sachlich nich... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0049 E 16. Juni 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für die in § 12 Abs. 3 lit. f AlVG genannte Personengruppe gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld, es sei denn, es besteht eine Ausnahme gemäß § 12 Abs. 4 AlVG. Der Grund für diese Regelung ist darin zu erbl... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Angaben im Antragsformblatt sollen die zur Entscheidung über einen Antrag auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung berufene Behörde in die Lage versetzen, ihrerseits zu beurteilen, ob ein Anspruch besteht. Deshalb hat die Arbeitslose das Risiko eines... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 lith;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;
Rechtssatz: Keine Deckung im Gesetz findet die vom Arbeitslosen vertretene Ansicht, Arbeitslosengeld könne nur solange zurückgefordert werden - im Beschwerdefall vom 19. bis zum 31. Jänner 2005 -, als der Arbeitslose eine geringfügige Beschäftigung außerhalb der Monatsfrist u... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §11;AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs2;AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs3;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §7;AlVG 1977 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0033 E 5. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die rechtliche Konsequenz der Zuordnung einer Schulungsmaßnahme zu § 12 Abs 3 lit f AlVG (ohne Zula... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "auf Arbeitslosengeld" (richtig: Notstandshilfe) vom 14. November 2006 mangels Arbeitslosigkeit abgewiesen. Nach Darlegung des Verfahrensganges und des Berufungsvorbringens des Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid im Wesentlichen folgenden S... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs3;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 12 AlVG wird der Legaldefinition im § 12 Abs. 1 ("arbeitslos ist, wer nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung gefunden hat") im § 12 Ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 17. Mai 2005 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Die Frage, ob er sich "in Ausbildung (Schule, Hochschule, Fachschule, Kurs, Lehrgang, Praktikum, usw.)" befinde, beantwortete er mit "ja" unter der Angabe eines "FH-Studiums". Ebenfalls am 17. Mai 2005 gab der Beschwerdeführer vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu Protokoll, er absolviere seit 1. September 2004 ein Studium als ordentlicher Hörer an der Fachhochs... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. September 2004 auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld keine Folge gegeben. Begründend legte die belangte Behörde im Wesentlichen dar, die Beschwerdeführerin sei bis 15. Oktober 2001 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden (nach der Aktenlage seit 27. September 2000). Nach Wochengeldbezug vom 16. Oktober 2001 bis 14. Juni 2002 habe die Besc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
Rechtssatz: Wenn Ausbildungsvorschriften zeigen, dass ein Lehrgang auf Berufstätige zugeschnitten ist, ist ein derartiger Lehrgang nicht unter § 12 Abs. 3 lit. f AlVG zu subsumieren. Bei Beantwortung der Frage, ob ein Lehrgang für Berufstätige vorliegt, ist die zeitliche Inanspruchnahme durch den Lehrgang ebenso ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4;AlVG 1977 §15;B-VG Art7;KBGG 2001 §2 Abs3;
Rechtssatz: Im Fall einer indirekten Diskriminierung z.B. in dem Sinne, dass Frauen in geringerem Umfang in den Genuss einer Leistung kommen als Männer, ist aussch... mehr lesen...