RS Vwgh 2005/9/7 2002/08/0199

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Veröffentlicht am 07.09.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §10 Abs2;

Rechtssatz

Liegt einer der einzelnen in § 10 Abs. 1 AlVG genannten Tatbestände vor, hat es zu den im zweiten Teil dieses Absatzes vorgesehenen Sanktionen zu kommen. Angesichts des klaren Wortlautes dieser Regelung und ihrer Funktion liegt deren Anwendung nicht im Ermessen des Arbeitsmarktservice. Diese hat nur insofern Spielraum, als der Anspruchsverlust in berücksichtigungswürdigen Fällen ganz oder teilweise nachzusehen ist (§ 10 Abs. 2 AlVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080199.X01

Im RIS seit

21.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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