RS Vwgh 2005/5/25 2002/08/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080106.X01

Im RIS seit

14.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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