RS Vwgh 2005/4/20 2004/08/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AVG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, daß die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080031.X03

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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