RS Vwgh 2005/4/20 2004/08/0037

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Veröffentlicht am 20.04.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der in § 10 Abs. 1 letzter Teilstrich AlVG enthaltenen Bestimmung über die Sanktionierung der Verpflichtung nach § 9 Abs. 1 fünfter Teilstrich AlVG kann entnommen werden, dass eine Sperrfrist nach dieser Gesetzesstelle erst dann verfügt werden kann, nachdem die regionale Geschäftsstelle die arbeitslose Person zum Nachweis von aktiver Bewerbungstätigkeit in einem bestimmten Umfang aufgefordert hat (Hinweis Pfeil in Dirschmied, Arbeitslosenversicherungsrecht, §§ 9-11, 118 unter Berufung auf die in dieser Frage eindeutigen Gesetzesmaterialien).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080037.X04

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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