Norm
ZPO §86Rechtssatz
Die Verhängung einer Ordnungsstrafe über einen Vertreter außerhalb einer Verhandlung ist unzulässig, auch wenn er nicht Rechtsanwalt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110424Im RIS seit
14.08.1998Zuletzt aktualisiert am
02.09.2016