Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 436 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 170,43 EUR ab. Die Klägerin ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Beklagte focht die einstweilige Verfügung (nur) insofern an, als der von ihm zu zahlende einstweilige Unterhalt 222 EUR überstieg, somit in einem monatlichen Betrag von 214 EUR. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Drei... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist seit 27. 4. 2001 die T***** OEG mit Sitz in W***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Miroslav T***** und Robert T*****. Am 10. 8. 2006 teilte Robert T*****, vertreten durch die Wirtschaftsrechtskanzlei Novica V*****, dem Erstgericht mit, dass er seine Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft niederlege, weil er sein Gewerbe zurückgelegt habe und zur Geschäftszahl 28 Se 225/05z des Handelsger... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 12. 1994 geborene Simon, die am 13. 12. 1996 geborene Valentina und der am 28. 8. 2002 geborene Laurenz entstammen der seit 14. 4. 2005 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Mutter Dr. Karin K***** und des Vaters Dr. Alois K*****. Mit dem am 21. 6. 2005 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder, ihren Vater zu folgenden monatlichen Unterhaltsleistungen zu verpflichten: - Strichaufzählung für Simon in der Zeit von 1. 10. 2003 bis 30. 11. 200... mehr lesen...
Begründung: Nachdem mit Teilurteil des Obersten Gerichtshofes vom 1.9.2005, 2 Ob 192/05g, das auf Bezahlung von EUR 41.499,91 sA gerichtete Klagebegehren im Betrag von EUR 36.412,81 abgewiesen worden war, wies das Erstgericht das restliche Klagebegehren von EUR 5.087,10 sA ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in der Hauptsache und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen ist ein Sachwalter bestellt, dessen Wirkungskreis auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfasst. Mit Beschluss vom 31. 3. 2003 bestellte das Erstgericht einen Rechtsanwalt zum Kollisionskurator des Betroffenen und ermächtigte ihn, den Betroffenen in zwei beim Firmenbuchgericht anhängigen außerstreitigen Verfahren nach dem GmbH-Gesetz, in denen der Sachwalter jeweils Antragsgegner des Betroffenen ist, zu vertreten (ON 175). Mit dem angefochten... mehr lesen...
Begründung: Mit der bekämpften Entscheidung bestätigte das Rekursgericht die Verpflichtung des Vaters zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 250 ab 1. 10. 2002 für seine minderjährige Tochter. Das Rekursgericht sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs (mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage) nicht zulässig sei. Hiegegen erhob der Vater einen auf die Rechtsmittelgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung, dass zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse dem Gegner der gefährdeten Partei verboten werde, über einen näher bezeichneten PKW zu verfügen, diesen zu veräußern oder dritten Personen, aus welchem Titel immer, Rechte einzuräumen, und aufgetragen werde, diesen PKW unverzüglich der gefährdeten Partei samt dem Zulassungsschein und einem Schlüssel zu übergeben sowie den Zweitschlüssel und den Type... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen beiden Betreibenden sind die minderjährigen Kinder des Verpflichteten. Vom Berufungsgericht für den 13. richterlichen Bezirk in und für Hillsborough County, Staat Florida (im Folgenden nur Berufungsgericht Florida) wurde im Verfahren zwischen Britta I. D*****, geborene Britta I. N*****, und dem Verpflichteten zur Geschäftszahl („Case NO.") 98-7150 mit der Gerichtsentscheidung in der „endgültigen Verhandlung" vom 9. November 1998 u.a. en... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und betreibende Partei (im Folgenden nur: Antragstellerin) begehrt, Urteile des Gerichts Udine vom 7. August 2001 und des Berufungsgerichts Triest vom 27. April 2005 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihr zur Hereinbringung der auf Grund dieser Urteile titulierten Geldforderungen an Kapital, Zinsen und Kosten die Fahrnisexekution gegen die Antragsgegnerin und verpflichtete Partei (im Folgenden nur: Antragsgegnerin) zu bewilligen. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach § 199 AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach Paragraph 199, AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Das Rekursgericht sprach in seiner den erstgerichtlichen Beschluss über Unterhaltsherabsetzungs- und -erhöhungsbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Aufteilungssache der Antragstellerin Sylvia N*****, vertreten durch Mag. Gerhard Sporer, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner Alfred N*****, vertreten durch Dr. Markus Freund, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 das Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Wroclaw (Polen) vom 16. Februar 2005, AZ X GC 623/04, für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei antragsgemäß aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 7.185,14 EUR sA die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf beweglicher Sachen sowie durch Pfändung und Überweisung der im § 296 EO angeführten Papiere. Das Erstgericht erklärte mit sein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hob die Exekutionsbewilligung des Erstgerichts auf und verwies die „Rechtssache" zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an dieses zurück. Zweck der Aufhebung war die Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zum Nachweis der Identität der Parteien des (deutschen) Titel- und des Exekutionsverfahrens. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs (richti... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte gegen die verpflichtete Partei eine einstweilige Verfügung (EV), mit der dieser zur Sicherung ihres näher bezeichneten Unterlassungsanspruchs verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" S***** N***** Surfinienerde, S***** N***** Blumenerde 40 l und S***** T***** Magma Geranienerde 70 l dadurch zu machen, dass diese Blumenerden über eine gewisse [i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2004 bzw 21. 4. 2004 schlossen die Parteien einen Garagierungsvertrag über den Einstellplatz Nr 11 in der Wohnhausanlage *. Die Garage ist sowohl baubehördlich als auch durch die zuständige Magistratsabteilung für Verkehrswesen genehmigt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von rückständigem Bestandzins in Höhe von zuletzt EUR 480,22 sowie die Räumung des Bestandobjekts und bringt dazu vor, die Beklagten hätten die Bezahlung des Bestandzinses verwe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogens GZ A-140/05 des Vermessungsamts W***** vom 11. Juli 2005 (Herstellung der Anlage L*****). Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Rechtsmittelwerberin nicht Folge; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 Euro nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die Rechtsmittelwerberin einen „außerordentlichen Revisionsrekurs", welch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen, und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren für diesen Zeitraum von EUR 213 monatlich ebenso wie das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich ab. Dagegen erhob die Klägerin insoweit Rekurs, als ihr ein einstweiliger Unterhalt von ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 4 C 373/01g des Bezirksgerichts Steyr (dessen Wiederaufnahme der Kläger verlangt) begehrte der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von EUR 6.540,56 sA als Aufzahlung im Zusammenhang mit dem Tausch von Gemälden zu verpflichten. Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 14. 5. 2002, GZ 4 C 373/01g-15 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des genannten Verfahrens aus dem Grund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Der Kläger begehrt die... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...