Begründung: Mit dem angefochtenen Teil seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 wies das Rekursgericht einen Rekurs des Verpflichteten zurück. Es sprach aus, daß der Entscheidungsgegenstand S 52.000, nicht aber S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Verpflichtete stellt in seinem an den Oberste Gerichtshof gerichteten, beim Erstgericht eingebrachten "außerordentlichen" Revisionsrekurs ausdrücklich den Antrag, diesen zuzulassen. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte vor, die beklagte Partei schulde ihr aus einem Verkaufsauftrag restliche S 251.540 sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das von der beklagten Partei angerufene Berufungsgericht änderte die Entscheidung dahin ab, daß das Klagebegehren abgewiesen wurde; es sprach aus, die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO sei nicht zulässig. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das von der beklagten Partei angerufene Berufungsgericht ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 Abs5GBG §82aZPO §75ZPO §84 Abs1 IZPO §84 Abs2 IZPO §85 Abs1ZPO §125 Abs2
Rechtssatz: Erteilt das Gericht einen unzulässigen Verbesserungsauftrag und kommt die Partei diesem nach, so tritt dadurch eine Sanierung der ursprünglichen Fristversäumung nicht ein (vergleiche SSV-NF 6/68). Entscheidungstexte 5 Ob 275/98x Entscheidungstext OGH 27.10.1998 5 Ob 275/98x ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte als Mieterin der Wohnung top Nr 17 im Haus S*****gasse ***** in ***** W***** in ihrem gegen die Eigentümer des Hauses gerichteten Antrag die Feststellung des zulässigen Mietzinses für den Zeitraum 1992 bis 1995, die Festlegung des gesetzlichen Betriebskostenanteils für ihre Wohnung, die Legung von Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1992 bis 1994 und die Aufschlüsselung der Betriebskosten. Diese Anträge wies das Erstgericht ab. Dem v... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrages der Kläger durch das Erstgericht, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung die Veräußerung bestimmter Liegenschaftsanteile zu verbieten, das Veräußerungsverbot auf den Anteilen der Beklagten anzumerken und dem Erstbeklagten den Auftrag zu erteilen, die einzige Ausfertigung eines Rangordnungsbeschlusses bei Gericht zu hinterlegen. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten zuletzt (Klagseinschränkung in der Tagsatzung vom 16.4.1997, AS 87) die Bezahlung von insgesamt S 245.000,-- an rückständigem Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1993 bis 24.10.1996. Beide Vorinstanzen gaben dem Zahlungsbegehren teilweise statt. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes, das über einen Berufungsstreitgegenstand von S 187.400,-- zu entscheiden hatte und das aussprach, daß die ordentliche Revision nicht zulässig se... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Zahlung von S 208.935,48 sA abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 7.5.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der klagenden Partei. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies unter anderem den Antrag des Minderjährige, ihm Provisorialunterhalt von S 17.000,- monatlich zuzuerkennen hinsichtlich eines Teilbetrages von S 10.000,- wegen Vorliegens eines rechtskräftigen Titels zurück und hinsichtlich weiterer S 7.000,- ab. Der Minderjährige bekämpfte lediglich die Abweisung des Teilbegehrens von S 7.000,-, sodaß der zurückweisende Teil des Beschlusses in Rechtskraft erwuchs. Mit Punkt II. des angefochtenen Beschlusses gab d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 140.000,-- sA mit einem Teilbetrag von S 68.000,-- stattgegeben und das Mehrbegehren abgewiesen. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 18.März 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingerbachte "außerordentliche Revision" der Klägerin. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, das auf Zahlung von S 55.000,- sA und Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen unfallskausalen Schäden aus dem Unfall vom 16.6.1994 gerichtet ist, abgewiesen. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Klägers. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren auf Zahlung von S 88.200,60 sA ab. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 30. April 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche" Revision des Klägers. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Darlehens von 162.500 S. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die an den Obersten Gerichtshof gerichtete "außer"ordentliche Revision der Beklagten mit dem Antrag, die außerordentliche Revision zuzulassen und die angefochten... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §69ZPO §84 Abs2 IZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z1 LZPO §502 Abs5 Z4 IZPO idF WGN 1997 §505 Abs4ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2EO §382 Abs1 Z8 litc IV D
Rechtssatz: Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, die Revision "nach § 502 ZPO idF Art VII Z 36 WGN 1997" zuzulassen, ist verfehlt, weil in Streitigkeiten über die Scheidung (§ 49 Abs 2 Z 2b JN, § 502 Abs 5 Z 1 ZPO), wenn das Berufungsgericht ausgesp... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die 1978 geschlossene Ehe der Streitteile wegen unheilbarer Zerrüttung aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil der rechtlichen Beurteilung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Rechtliche Beurteilung Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, des Beklagten, die Revision "nach § 502 ZPO idF A... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von je S 1.500 ab 1.2.1997 auf je S 1.100 für die mj Manuela und mj Martina und auf S 800 für die mj Bernadette herab. Infolge Rekurses der Minderjährigen bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß hinsichtlich der Unterhaltsherabsetzung von 1.2.1997 bis 1.4.1997 und wies das Mehrbegehren des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung ab 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs2AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §69 Abs3ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §502 Abs4ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3
Rechtssatz: Erhebt in den im § 508 Abs 1 ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliche... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 200.000,-- sA stattgegeben. Das vom Beklagten angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 4.2.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1aZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a
Rechtssatz: Erhebt in den im § 528 Abs 2 Z 1a und Abs 2a ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliches" Rechtsmittel bezeichnet wird (ve... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §461ZPO §472 Abs1
Rechtssatz: Bei Entscheidungen in der Hauptsache sind grundsätzlich nur die Parteien rechtsmittellegitimiert. Gemäß § 84 Abs 2 Satz 2 ist aber die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels, eines Rechtsbehelfs oder von Gründen unerheblich, wenn das Begehren deutlich erkennbar ist. Dies muss wegen gleicher Interessenlage auch dann gelten, wenn eine Partei unrichtig bezeichnet wird, aber klar erkannt werde... mehr lesen...
Begründung: Am 3.6.1995 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Vater des Klägers Erik G*****, L*****gasse 8/5 und der Beklagte als Lenker verschiedener PKW beteiligt waren. Der Kläger Erwin G*****, H*****gasse 33/31, begehrt mit der vorliegenden Klage als Halter des von Erik G***** gelenkten Fahrzeuges den Ersatz seiner Schäden in der Höhe des Klagsbetrages. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, weil Erik G***** bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sei. Dageg... mehr lesen...