Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin auf Grund der obgenannten Versäumnisurteile des Amtsgerichtes St. und auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes H. vom 1. Juni 1962 zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung von 3076.60 DM der Kosten von 210 S und der mit 60 S bestimmten Kosten des Exekutionsantrages die Exekution I. a) durch Pfändung des dem Verpflichteten Josef K. gemeinsam mit Hilde K. zustehenden Anwartschaftsrechtes auf Übergabe des Eigentums... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 Satz2 IZPO §261ZPO §502 Abs3 Da1ZPO §528 Abs1 Fall1 C2AußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §45 IBAußStrG 2005 §45 IC1AußStrG 2005 §62 A6
Rechtssatz: Das Vergreifen in der Entscheidungsform beeinflusst weder die Zulässigkeit noch die Behandlung des Rechtsmittels. Haben die Untergerichte mit konformen Urteilen (statt getrennt nach Urteil und Beschluss) die Klage zum Teil abgewiesen, zum anderen Teil aber zurückgewiesen, und überstei... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 VZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß eine unrichtige Bezeichnung dann nicht schade, wenn nur das Begehren deutlich erkennbar ist, ist auch auf den Kündigungstermin in der Kündigung anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 7/57 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 7 Ob 7/57 6 Ob 320/70 Entscheidungstex... mehr lesen...