Begründung: Gegen das vom Erstrichter in Anwesenheit beider Parteien am 16.9.1991 verkündete Urteil auf Abweisung des Klagebegehrens meldete der damalige Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dr.Hans-Peter Just, sofort Berufung an; die schriftliche Urteilsausfertigung wurde ihm am 24.10.1991 zugestellt. Schon am 17.9.1991 hatte der Kläger eine selbst geschriebene "Berufung" zur Post gegeben (ON 17). Am 5.11.1991 teilte er dem Erstgericht mit, daß er seinem Rechtsvertreter die Voll... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen 1. Elvira F*****, und 2. Ida F*****, infolge der außerordentlichen Rekurse des Vaters Peter E*****, gegen die Beschlüsse des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgerichtes vom 18. Dezember 1991, GZ 22 a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Klagevertreter eine Verbesserung durch Unterfertigung der für die Beklagten bestimmten Ausfertigungen der Klage auf. Dem Auftrag wurde mit der
Begründung: nicht entsprochen, aus § 89 Abs. 2 GOG idF der WGN 1989 ergebe sich, daß nur das Original der Eingabe, und nicht, wie zuvor, jede Gleichschrift eines Schriftsatzes unterschrieben werden müsse. Das Erstgericht wies daraufhin die Klage als zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung ungeeignet z... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 9.8.1989 wurde der Klägerin ab 7.3.1989 eine monatliche Witwenpension von S 4.018,30 zuerkannt. Weiters wurde in diesem Bescheid ausgesprochen, daß über das Ruhen der Pension gemäß § 60 GSVG noch gesondert entschieden werde, weil es derzeit nicht feststellbar sei. Diesem Bescheid lag ein Antrag der Klägerin auf Gewährung der Witwenpension vom 7.3.1989 (Blatt 45 des Anstaltsaktes) zugrun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 2.760 S und 2.300 S sA die Exekution gemäß § 294 a und wies den Antrag des Verpflichteten auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung erhobenen Rekurs nicht Folge und wies dessen Rekurs gegen die Ablehnung der Verfahrenshilfe zurück. Die vom Verpflichteten gegen diese beiden Beschlüsse des Rekursgerich... mehr lesen...
Norm: ASGG §2 Abs1ZPO §84 Abs2 I
Rechtssatz: Hat der Kläger in der Berufung eine Feststellung bekämpft und hat das Berufungsgericht diese unter Hinweis auf die vorliegenden Beweisergebnisse als unbedenklich angesehen, so ist es unerheblich wenn beides unzutreffend zum Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geschah. Entscheidungstexte 10 ObS 254/89 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 2 Abs. 1 und § 48 ASGG iVm § 510 Abs. 3 ZPO). Die Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, weil sie bei ihrem Argument, die Frage der Invalidität des Klägers sei nach § 255 Abs. 1 ASVG zu beurteilen, nicht von den Feststellungen des Erstgerichtes ausgeht, wonach der Kläger keinen Beruf erlernte und ständig in verschiedenen Bran... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Wiener Flur". Mit dem am 20.September 1983 beim Magistrat der Stadt Wien, MA 50, Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die antragstellenden Mieter unter Hinweis auf § 14 Abs. 1 WGG, die von ihnen gegen die Betriebskostenabrechnung 1982 betreffend Gärtnerentlohnung und gegen die Instandhaltungskostenabrechnung 1982 betreffend Pflegearbeiten an der Grünanlage ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes 171/2 der KG Krumpendorf. Die Antragsgegnerin und ihr Ehegatte, Rudolf G***, sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 412 der KG Krumpendorf. Diese beiden Grundstücke grenzen aneinander. In einem am 19.2.1986 vor dem Erstgericht zu 4 C 29/86 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Ehegatte der Antragsgegnerin dem Antragsteller gegenüber, bis 30.11.1986 entlang der Grenze zwischen den beiden Grundstücken a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 1.) die Feststellungen a) daß er zur Beklagten vom 2. Juli - 26. November 1986 in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stand und b) die Beklagte dem Kläger für alle Spätfolgen aus dem Vorfall (= Arbeitsunfall) vom 26. November 1986 hafte; 2.) die Ausstellung eines Dienstzeugnisses "gesetzlichen Inhalts" und - nachdem er in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung sein ursprüngliches Begehren auf Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Minderjährigen handelt es sich um ein uneheliches Kind, dessen Amtsvormund das Bezirksjugendamt für den 3. Wiener Gemeindebezirk ist. Die Vaterschaft des Ernst S*** ist gerichtlich festgestellt. Die Pflege und Erziehung der Minderjährigen steht aufgrund der Entscheidung des Erstgerichtes vom 11. Juni 1979 (ON 23) der väterlichen Großmutter zu. Der Vater beantragte, ihn zum Vormund zu bestellen. Das Erstgericht wies den Antrag zurück (Punkt 1 des erstgerichtlich... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 25. November 1987 wurde der nunmehr verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der nunmehr betreibenden Partei für die Dauer des Rechtsstreites ua. verboten, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, nachstehende Behauptungen aufzustellen, soferne diese nicht erweislich wahr sind: "Damart ist jetzt die Nummer 1 in Österreich! Was gesunde und warme ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 21. Oktober 1986 vor dem Erstgericht abgeschlossenen Vergleich anerkannte der Verpflichtete die Forderung der betreibenden Partei aus dem Kreditvertrag vom 27./28. November 1984 in der Höhe von S 5,000.000,-- samt 10,25 % Zinsen und 4,5 % Verzugszinsen je ab 1. Oktober 1986 und verpflichtete sich, diese Forderung in Raten zu bezahlen. Am 30. April 1987 wurde über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Verfahren ist noch anhängi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in erster Instanz den Zuspruch von S 277,90 als Entgelt für die Zeit seiner Arbeitsverhinderung aus Anlaß der Führerscheinprüfung am 5. Juni 1984 sowie von S 3.639,52 an Weihnachtsremuneration, zusammen S 3.917,37 sA (richtig: S 3.917,42). Das Erstgericht wies dieses Klagebegehren ab. Im Berufungsverfahren dehnte der Kläger sein Begehren um S 45,20 an Schmutz- und Erschwerniszulage auf S 3.962,57 sA aus. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmungen gehen von der Voraussetzung, daß eine Sanierung der bisher mangelhaften Prozeßhandlung zumindest theoretisch möglich erscheint (hier: Bekämpfung von Entscheidungen des letzten Instanz immer wieder von neuen mit Wiederholung von schon bisher benützten Formulierungen). Entscheidungstexte 3 N 514/84 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §85
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auch auf sehr mangelhafte Schriftsätze anzuwenden, denen gerade noch entnommen werden kann, was mit ihnen bezweckt werden soll. Nur im Falle eines Verbesserungsmißbrauches, der insbesonders bei Einbringung von "leeren" Rechtsmittelschriften durch Anwälte anzunehmen ist, ist die Verbesserung zu verweigern. Wenn hingegen unvertretene Parteien unsubstantiierte Rechtsmittelschriften einbr... mehr lesen...
Christian W ist Eigentümer des Hauses Bregenz, S-Gasse 12, in welchem Alexander K Mieter einer Wohnung im Ausmaß von 91.50 m2 ist. Der Betriebskostenschlüssel für diese Wohnung beträgt 13.617%. Am 23. 1. 1976 schlossen sie vor dem Bezirksgericht Bregenz in dem zu Msch 11/75 wegen § 7 MG anhängigen Verfahren nachstehenden Vergleich: "Der Antragsgegner Alexander K verpflichtet sich, dem Antragsteller ab dem 1. Feber 1976 einen monatlichen Mietzins von 600 S zu bezahlen. Damit ist di... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 I
Rechtssatz: Jedenfalls seit der Neufassung des § 84 Abs 2 Satz 2 ZPO durch das Konsumentenschutzgesetz kann kein Zweifel mehr daran bestehen, daß die unrichtige Bezeichnung eines Schriftsatzes als Antrag im außerstreitigen Verfahren statt als Klage im Sinne des § 226 ZPO und der Parteien als Antragsteller statt als Kläger und als Antragsgegner statt als Beklagte unerheblich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem Schriftsatz ON 1 begehrte Dipl.-Kfm. Werner M, der sich als "Antragsteller" bezeichnete: 1. den "Antragsgegnern" A und B "aufzutragen, auf der Liegenschaft EZ 764 KG den früheren Zustand durch entsprechende Ersatzpflanzungen von Bäumen wiederherzustellen", 2. diesen "Antragsgegnern" und den "Antragsgegnern" C, D und E "zu verbieten, die auf der Liegenschaft EZ 764 KG vorhandenen alten Bäume zu fällen oder sonst in ihrem Bestand zu verändern", und 3. sämtlichen "Antragsge... mehr lesen...
Begründung: Mit von der klagenden Partei, deren Sitz in Liechtenstein ist, am 7. 8. 1974 in Vaduz und vom Beklagten am 14. 8. 1974 in Graz unterfertigten Kaufvertrag verkaufte die klagende Partei als Inhaberin des österreichischen Patentes "Verfahren für Reparaturen von Kaminmauerwerk od. dgl." Klasse 37 a, 12/04, Int. Cl. E 04 f 17/02, österreichische Patentschrift 309.748, einen ideellen Einviertelanteil dieses Patentes, um den Kaufpreis von 149.800 S an den in der Steiermark wohn... mehr lesen...
Am 6. März 1971 wurde Mumin K, der damals als jugoslawischer Fremdarbeiter bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte (kurz: Vorarlberger Gebietskrankenkasse) krankenversichert war, von einem von Edgar B gelenkten PKW mit Kennzeichen des Fürstentums Liechtenstein in Feldkirch/Giesingen niedergestoßen und schwer verletzt. Im Direktprozeß des Geschädigten stellte das Bezirksgericht Feldkirch mit rechtskräftigem Urteil vom 10. September 1973, C 855/73-2 fest, d... mehr lesen...
Am 7. Jänner 1975 gegen 10.40 Uhr ereignete sich beim Autobahndreieck, in dem der von Linz kommende Autobahnast, dem durch ein Straßenverkehrszeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die auch im folgenden zitiert wird) der Vorrang genommen war, in den von Walserberg kommenden Autobahnast einmundet, ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Zweitbeklagten gelenkter Tankwagen, dessen Halter der Erstbeklagte war, ein von Erich S gelenkter LKW der Firma M... mehr lesen...
Mit der Behauptung, der Erblasser habe ihr vor seinem Tod in Gegenwart von Zeugen seine Spareinlage im Betrage von 160.000 S mehr oder weniger bei der Österreichischen Postsparkasse Postsparkonto Nr. 1.138.876) schenkungshalber abgetreten, ihr gleichzeitig die Berechtigungskarte Nr. 1.138.876 übergeben und sie angewiesen, sich das dazu gehörige Postsparbuch aus seiner Wohnung zu holen, beantragte die nunmehrige Revisionsrekurswerberin beim Erstgericht, das Postsparguthaben des Postspa... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §467 Cb2
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 84 Abs 2 ZPO dient der Verbesserung von Formgebrechen und nicht der Behebung inhaltlicher Mängel. Es ist aber zulässig, im Rahmen eines laienhaft verfaßten Schriftsatzes immerhin schon enthaltene Ausführungen anläßlich der Verbesserung zu verdeutlichen. Der vom Anwalt verfaßte Schriftsatz kann nur unter der Voraussetzung und in dem Umfang Grundlage des Berufungsverfahrens sein, a... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §461ZPO §502 AZPO §514 AAußStrG 2005 §10 Abs4
Rechtssatz: Die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels hindert nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Entscheidungstexte 5 Ob 91/73 Entscheidungstext OGH 27.06.1973 5 Ob 91/73 7 Ob 182/73 Entscheidungstext OGH 24.10.1973 7 Ob 182/73 Vgl;... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Der vor der Berufung gesondert von ihr eingebrachte Rekurs gegen einen Ausspruch gemäß § 261 Abs 3 ZPO ist nicht gemäß § 84 Abs 2 ZPO als Berufung zu behandeln, sondern gemäß § 261 Abs 3 ZPO als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 19/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 8 Ob 19/66 Veröff: SZ 39/26 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §261 Abs1ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Hat das Erstgericht über eine prozesshindernde Einrede zusammen mit der Hauptsache verhandelt und den Ausspruch, mit dem es sie verwirft, in das Urteil aufgenommen, so ist, wenn in der Hauptsache eine Berufung vorliegt, ein gleichzeitig eingebrachter Rekurs gegen die Verwerfung der Einrede als Teil der Berufung zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §467 CcZPO §506 A
Rechtssatz: Zwar ist die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels unerheblich, wenn das Begehren deutlich erkennbar ist. Wenn aber in der Anfechtungserklärung genau differenziert wird und auch nach dem Rechtsmittelantrage nur ein Teil der Entscheidung der Vorinstanz angefochten wird, dann kann nicht aus den Ausführungen der Beschwerde abgeleitet werden, daß die Entscheidung der Vorinstanz zur Gänze ange... mehr lesen...