Norm
ZPO §84 Abs2 IRechtssatz
Hat das Erstgericht über eine prozesshindernde Einrede zusammen mit der Hauptsache verhandelt und den Ausspruch, mit dem es sie verwirft, in das Urteil aufgenommen, so ist, wenn in der Hauptsache eine Berufung vorliegt, ein gleichzeitig eingebrachter Rekurs gegen die Verwerfung der Einrede als Teil der Berufung zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0036404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013