Norm: KSchG §14ZPO §571ZPO §567
Rechtssatz: § 14 KSchG ist auch im Verfahren über einen Übergabsauftrag anzuwenden, weil eine gerichtliche Aufkündigung gemäß § 571 Abs 2 ZPO in ihrer Funktion einer Klage gleichgestellt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 223/17a Entscheidungstext OGH 30.01.2018 1 Ob 223/17a Schlagworte Übergabsverfahren Übergab... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 I.A.ZPO §571ZPO §575
Rechtssatz: Der unter Berufung auf seine Eintrittsberechtigung gemäß § 14 Abs 3 MRG einschreitende (einfache) Nebenintervenient kann auch dann Einwendungen gegen die Aufkündigung erheben, wenn der Aufgekündigte selbst keine Einwendungen erhoben hat. Entscheidungstexte 8 Ob 71/14w Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 71/14w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 5. 1991 schloss die Rechtsvorgängerin der klagenden Hauseigentümerin mit der Kl*****GmbH (in der Folge: GmbH bzw - nunmehrige - Gemeinschuldnerin) und der Kl*****GmbH & Co KG (in der Folge: KG), deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beklagte ist, einen Mietvertrag über ein Bestandobjekt mit der Grundstücksadresse ***** Straße *****. Der Mietvertrag sieht in seinem Punkt 2. 2 einen fünfzehnjährigen Kündigungsverzicht ab Übergabe des „Bauteils 2" vor. Punkt... mehr lesen...
Begründung: Die kündigende Partei kündigte der Kündigungsgegnerin am 25. August 1987 das gemietete "ganze" Haus Maisäßhütte Nr.183 in Gallenkirchen aus dem Grunde des Eigenbedarfs für den 1.November 1987 auf. Im für diese Kündigung verwendeten ZP-Formular Nr.102 wurden zum vorgedruckten Vorbringen "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat - drei Monaten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist....." keinerlei Angaben gemacht. Gegen die am 9.Septem... mehr lesen...
Begründung: Am 10.Oktober 1986 erhob die Klägerin gegen die Beklagte eine auf Zahlung von 5.000 S sA gerichtete Mahnklage. Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Das Erstgericht wies die Klage nach Beweisaufnahme mit Urteil ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht das Ersturteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren ab dem am 21. November 1986 zur Post gegebenen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl des Arbeitsgerichtes Innsbruck vom 3.November ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten der beklagten Partei das von ihr im Hause Salzburg, Mozartplatz 4, gemietete Geschäftslokal zum 28. Februar 1986 auf und machten den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG geltend. Die Aufkündigung wurde der beklagten Partei am 28. Oktober 1985 zugestellt. Mit dem am 31. Oktober 1985 zur Post gegebenen Schriftsatz erklärte die Fa. E. B*** Söhne Gesellschaft mbH Wien den Beitritt als Nebenintervenient und erhob Einwendungen gegen die Aufkündigung. S... mehr lesen...
Der Kläger richtete seine u. a. auf § 19 Abs. 2 Z. 3, 10, 11 und 13 MG gestützte gerichtliche Aufkündigung 1. gegen die Verlassenschaft nach Edith K, "vertreten durch Khaled K im Sinne des MG eintrittsberechtigter Ehegatte" und 2. gegen diesen selbst "(als eintrittsberechtigter Ehegatte der Verstorbenen)". Nach dem Amtsvermerk vom 18. Oktober 1976 über ein am 12. Oktober 1976 geführtes Ferngespräch ersuchte der Klagevertreter die Kündigung "den Erben Khaled K" zuzustellen. Die an Kh... mehr lesen...
Norm: ZPO §571
Rechtssatz: Verhandlung und Entscheidung über das Begehren einer gerichtlichen Aufkündigung auf Grund verspätet erhobener Einwendungen verstoßen gegen die Rechtskraft des über die Aufkündigung gefassten Beschlusses. Das ist in jeder Lage des Verfahren von amtswegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 568/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 6 Ob 568/79 Veröff: SZ 52/1... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CbZPO §571
Rechtssatz: Der gerichtliche Beschluss über eine Aufkündigung wird der Rechtskraft teilhaftig. Entscheidungstexte 6 Ob 568/79 Entscheidungstext OGH 30.08.1979 6 Ob 568/79 Veröff: SZ 52/125 1 Ob 89/06d Entscheidungstext OGH 28.11.2006 1 Ob 89/06d 2 Ob 232/08v ... mehr lesen...
Die klagende Gemeinde K ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 574/1 der KG K-St. Ein als Terrasse ausgestalteter Teil dieser Parzelle zwischen dem - seit 1969 im Eigentum der Beklagten stehenden - Hotel R und der Straßenfläche der Vorderstadt war schon seit Jahrzehnten von dem genannten Hotel und dem angrenzenden Cafe L dadurch gewerblich genutzt worden, daß dort während der warmen Jahreszeit Tische und Sitzgelegenheiten für die Gäste der beiden Betriebe aufgestellt wurden. Mit dem als ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §519 Z2 CZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Liegt keine Kündigungserklärung vor, dann sind die dagegen erhobenen gerichtlichen Einwendungen unzulässig und das trotzdem gemäß § 571 ZPO eingeleitete Verfahren gemäß § 477 Abs 1 Z 6 ZPO nichtig. Hebt das Berufungsgericht das über solche unzulässige Einwendungen erflossene Urteil des Erstgerichtes und das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf und weist es die Einwendung... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses, in dem Lina M. sen. (geboren am 26. September 1884) eine Wohnung gemietet hatte. Diese teilte der Klägerin mit einem Schreiben vom 29. Dezember 1966 mit, daß ab diesem Tag ihr Enkel Fritz M., der seit dreieinhalb Jahren mit ihr in gemeinsamen Haushalt gelebt habe, als Hauptmieter anzusehen sei und daß sie die Wohnung verlassen habe. Die Klägerin brachte darauf am 21. März 1967 gegen Lina M. sen. eine auf § 19 (2) Z. 10 MietG. gestützte Kündi... mehr lesen...
Die Kläger kundigten mit dem Schriftsatz vom 23. Jänner 1963 die von den Beklagten gemietete Wohnung für den 31. März 1963 gerichtlich auf; die Aufkündigung wurde dem ehelichen Vater der beiden mj. Beklagten als deren gesetzlichen Vertreter am 6. Februar 1967 zugestellt. Über Antrag des Magistrates Graz, Jugendamt-Amtsvormundschaft, der darauf hinwies, daß der eheliche Vater die Interessen der Kinder nicht entsprechend verfolge, wurde das genannte Amt vom Bezirksgericht für Zivilrecht... mehr lesen...
Norm: ZPO §158ZPO §163ZPO §571
Rechtssatz: Der Rechtsstreit über eine gerichtliche Aufkündigung wird nicht erst mit der Erhebung von Einwendungen durch den Aufgekündigten, sondern schon mit der Zustellung der Kündigung anhängig. Entscheidungstexte 1 Ob 111/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 111/67 Veröff: RZ 1967,203 = MietSlg 19555 (17) = SZ 40/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 DZPO §571
Rechtssatz: Der Beschluss, dass die Einwendungen als rechtzeitig angebracht angenommen werden, ist keiner formellen Rechtskraft fähig. Kommt das Gericht im Laufe des Verfahrens zu der Feststellung, dass die Einwendungen verspätet angebracht wurden, dann ist, wenn bereits das Verfahren über die Einwendungen eingeleitet war, mit Urteil zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3bZPO §571
Rechtssatz: Weist das Erstgericht den "Einspruch" gegen die Kündigung zurück und trägt das Zweitgericht unter Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Einwendungen der gekündigten Partei auf, ist dagegen ein Revisionsrekurs an den OGH zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 1036/52 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §571
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Beklagten, wenn das Gericht die Kündigung des Klägers nach Erhebung von Einwendungen mit der
Begründung: beschlußmässig zurückweist, die gesetzliche Kündigungsfrist sei nicht gewahrt. Entscheidungstexte 5 Ob 471/59 Entscheidungstext OGH 11.11.1959 5 Ob 471/59 Veröff: EvBl 1960/25 S 47 = HBZ 1960 H4,3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs2ZPO §514ZPO §571
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem die Rücknahme einer Aufkündigung zur Kenntnis genommen wird, ist nicht nur eine prozeßleitende Verfügung, sondern zugleich ein Ausspruch über die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Zurücknahme der Kündigung selbst; er ist mit Rekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 542/58 Entscheidungstext OGH 07.01.1959 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Ein Schreiben, mit dem der Vermieter den Mieter auffordert, zur Vermeidung einer gerichtlichen Kündigung den Bestandgegenstand zu übergeben, ist keine außergerichtliche Kündigung. Dagegen erhobene Einwendungen sind vom Gericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 290/58 Entscheidungstext OGH 12.11.1958 6 Ob 290/58 Veröff: EvBl 1959/82 S 134... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B2ABGB §1116ZPO §14ZPO §571
Rechtssatz: Die Rücknahme der Kündigung einer von mehreren kündigenden Parteien ist wirkungslos. Entscheidungstexte 1 Ob 294/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 294/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015619 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ZPO §571
Rechtssatz: Zurückziehung einer bereits zugestellten Kündigung, bei der die Unterschrift des Bestandnehmers dazu mißbraucht wurde, um einen die Kündigung des Bestandverhältnisses enthaltenden Schriftsatz zu konstruieren. Entscheidungstexte 7 Ob 333/55 Entscheidungstext OGH 20.07.1955 7 Ob 333/55 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Die Rücknahme der Aufkündigung selbst unter Anspruchsverzicht ist unmöglich, wenn der Gegner bereits auf Einwendungen verzichtet hat oder die Kündigung durch den fruchtlosen Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen in Rechtskraft erwachsen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 873/54 Entscheidungstext OGH 25.11.1954 2 Ob 873/54 Veröff: EvB... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Nach Erhebung von Einwendungen kann eine Kündigung unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zum gleichen Termin ohne Zustimmung des Beklagten nicht mehr zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 284/53 Entscheidungstext OGH 14.05.1953 1 Ob 284/53 Veröff: EvBl 1953/298 S 381 7 Ob 333/35 Entscheid... mehr lesen...
Die Kläger, die in B. (USA) bzw. in M. (Kanada) wohnen, sind Eigentümer des Hauses in Wien, XVI., N.-straße 43 - 45. Die Kläger haben der beklagten Partei unter Hinweis auf § 19 Abs. 1 MietG. das von ihr gemietete Geschäftslokal aufgekundigt. Nachdem die beklagte Partei gegen diese Aufkündigung Einwendungen erhoben hatte, wurde für 16. November 1952 die mündliche Streitverhandlung anberaumt. Bei dieser hat die beklagte Partei unter Hinweis auf den Umstand, daß sämtliche Kläger auslä... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3bZPO §59ZPO §562 EZPO §571
Rechtssatz: Im Bestandverfahren muß der Antrag auf Stellung einer aktorischen Kaution bereits in den Einwendungen gestellt werden. Die Antragstellung zu Beginn der ersten Streitverhandlung ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 253/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 1 Ob 253/53 Veröff: SZ 26/86 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z1MG §21 Abs1 A3bZPO §562 EZPO §571
Rechtssatz: Die Einwendung gegen eine Kündigung wegen Nichtbezahlens des Mietzinses, der vereinbarte Mietzins sei im Sinne der Preisvorschriften zu hoch, unterliegt nicht der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 819/52 Entscheidungstext OGH 16.10.1952 1 Ob 819/52 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen gegen eine nicht die gehörige Form aufweisende außergerichtliche Kündigung können nicht zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 563/51 Entscheidungstext OGH 26.09.1951 2 Ob 563/51 Veröff: SZ 24/243 2 Ob 201/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 2 Ob 201/53 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die gegen die außergerichtliche Aufkündigung erhobenen Einwendungen zurück, weil das von der gekundigten Partei als außergerichtliche Aufkündigung angesehene Schreiben nicht die Aufforderung enthalte, den Bestandgegenstand zu übergeben oder gegen die Aufkündigung bei Gericht Einwendungen zu erheben. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm auf nach Rechtskraft dieses Beschlusses über die Einwendungen durch Urteil zu entscheiden. De... mehr lesen...
Norm: ZPO §6ZPO §477 Abs1 Z5ZPO §529 Abs1 Z2ZPO §571
Rechtssatz: Im Kündigungsverfahren kann der Mangel der gesetzlichen Vertretung bis zum Schluß der Verhandlung erster Instanz beseitigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 363/51 Entscheidungstext OGH 30.05.1951 1 Ob 363/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:... mehr lesen...