Norm
ZPO §571Rechtssatz
Kein Rekursrecht des Beklagten, wenn das Gericht die Kündigung des Klägers nach Erhebung von Einwendungen mit der Begründung beschlußmässig zurückweist, die gesetzliche Kündigungsfrist sei nicht gewahrt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0044879Dokumentnummer
JJR_19591111_OGH0002_0050OB00471_5900000_001