Norm
KSchG §14Rechtssatz
§ 14 KSchG ist auch im Verfahren über einen Übergabsauftrag anzuwenden, weil eine gerichtliche Aufkündigung gemäß § 571 Abs 2 ZPO in ihrer Funktion einer Klage gleichgestellt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Übergabsverfahren Übergabe Übernahme BestandgegenstandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131950Im RIS seit
18.04.2018Zuletzt aktualisiert am
18.04.2018