RS OGH 2018/1/30 1Ob223/17a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2018
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Norm

KSchG §14
ZPO §571
ZPO §567

Rechtssatz

§ 14 KSchG ist auch im Verfahren über einen Übergabsauftrag anzuwenden, weil eine gerichtliche Aufkündigung gemäß § 571 Abs 2 ZPO in ihrer Funktion einer Klage gleichgestellt ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Übergabsverfahren Übergabe Übernahme Bestandgegenstand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131950

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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