Norm
ZPO §237 Abs1 DRechtssatz
Nach Erhebung von Einwendungen kann eine Kündigung unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zum gleichen Termin ohne Zustimmung des Beklagten nicht mehr zurückgezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039681Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017