Norm
ZPO §527 Abs2 B3bRechtssatz
Weist das Erstgericht den "Einspruch" gegen die Kündigung zurück und trägt das Zweitgericht unter Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Einwendungen der gekündigten Partei auf, ist dagegen ein Revisionsrekurs an den OGH zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0044137Dokumentnummer
JJR_19610221_OGH0002_0060OB00064_6200000_001