RS OGH 1979/8/30 6Ob568/79 (6Ob608/79), 2Ob232/08v

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Veröffentlicht am 30.08.1979
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Norm

ZPO §571

Rechtssatz

Verhandlung und Entscheidung über das Begehren einer gerichtlichen Aufkündigung auf Grund verspätet erhobener Einwendungen verstoßen gegen die Rechtskraft des über die Aufkündigung gefassten Beschlusses. Das ist in jeder Lage des Verfahren von amtswegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0044874

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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